Mieter füttert Tauben aus dem Fenster heraus: Fristlose Kündigung!
Wilde Tauben zu füttern, ist allgemein verboten. Sie gelten als Krankheitsüberträger. Wer sich als Mieter nicht daran hält und durch regelmäßiges Füttern aus dem Fenster die Vögel zudem anlockt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
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