Schönheitsreparaturen freiwillig ausgeführt: Mieter hat keinen Ausgleichsanspruch
Laut Vertrag wähnen sich Mieter häufig renovierungspflichtig und renovieren, wenn sie ausziehen. Oft stellen sie erst später fest, dass sie das gar nicht mussten. Nicht immer können sie das aufgewendete Geld vom Vermieter zurückverlangen.
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