Modernisierungsmaßnahmen: Verkleinerung des Fahrradkellers rechtfertigt Mietminderung
Auch wenn die Mieter nichts gegen Umbaumaßnahmen im Keller haben. Wenn sich dadurch der Fahrradkeller erheblich verkleinert, müssen sie weniger Miete zahlen, soweit sie beeinträchtigt sind.
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