Eigenbedarfskündigung: Eigene Wohnung für das Au-pair darf sein
Auch für ein Au-pair darf eine Eigenbedarfskündigung ausgesprochen, wenn berufstätige Eltern mehrerer Kinder ihre vermietete Wohnung brauchen, um die Familienhilfskraft in der Nähe der eigenen Wohnung unterzubringen. So das AG München. Mehr lesen