Eigenbedarfskündigung: Bestandsschutzregelung erfordert besonderes Interesse des Vermieters
Enthält ein Mietvertrag eine Vereinbarung, wonach nur in besonderen Fällen gekündigt werden darf, reicht Eigenbedarf als Kündigungsgrund allein nicht aus. Es müssen weitere Umstände hinzukommen, um die Kündigung zu rechtfertigen.
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