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Tierhaltung in der Mietwohnung - Geht das so einfach?

Mieten & Wohnen 28. August 2024
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Zwei Hunde und zwei Katzen schauen über einen weißen Vorsprung. Hunde und Katzen stehen abwechselnd nebeneinander. Zu sehen sind nur die Kopfe und die Pfoten, die auf einem weißen Vorsprung liegen.

adogslifephoto / stock.adobe.com

Ob Vierbeiner, Wellensittig, Schlange oder Spinne. Tiere gehören in vielen Haushalten mit zur Familie. Doch darf mein geliebter Vierbeiner einfach so in meine Mietwohnung mit einziehen? Kann ich mir ohne weiteres einen Hamster zulegen?

Inwiefern die Tierhaltung in Mietwohnung von vornherein gestattet ist oder ob zunächst eine Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden muss, ist von der Tierart abhängig. 

Oft finden sich in Mietverträgen Klauseln wie „Die Tierhaltung in der Mietwohnung ist verboten“. Solche generellen Verbotsklauseln sind in der Regel unwirksam. Die Unwirksamkeit führ aber nicht automatisch dazu, dass sich der Mieter einfach ein Haustier anschaffen kann. 

Grundsätzlich gilt, dass die Tierhaltung in Mietwohnung so weit erlaubt ist, wie sie dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zuzurechnen ist. Kleintiere wie Hamster, Zierfischen, Rennmäuse, Meerschweinchen oder Kaninchen sind regelmäßig vom bestimmungsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung umfasst, sodass es keiner besonderen Erlaubnis

Anders zu beurteilen sind jedoch gefährliche Kleintiere wie Giftschlangen oder Kleintiere, von denen ein erhöhtes Störungspotential für Mitmieter oder Nachbarn ausgeht. Auch die Anzahl der Kleintiere kann dem bestimmungsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung widersprechen. In solchen Fällen bedarf es der vorherigen Zustimmung des Vermieters.  

Auch die Haltung von Hunden und Katzen kann nicht generell durch eine Klausel im Mietvertrag ausgeschlossen werden. Aber auch hier kann das neue Haustier nicht ohne weiteres in die Wohnung einziehen. Vielmehr muss der Vermieter informiert werden und eine Erlaubnis eingeholt werden. 

Dabei hat der Vermieter die Interessen des Mieters an der Tierhaltung zu beachten und mit möglichen Störungen oder Gefahren zum Beispiel für andere Mieter oder Nachbarn abzuwägen. Ohne konkrete Gründe kann der Vermieter die Haltung eines Hundes oder einer Katze in der Mietwohnung also nicht verweigern. 

Tipp: Wollen Sie einen Hund oder eine Katze in Ihrer Mietwohnung halten? Erstellen Sie mit Smartlaw schnell und einfach einen Antrag auf Zustimmung zur Tierhaltung.