Multitarif-Klausel der Lufthansa unwirksam
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Was hinter der Multitarif-Klausel der Lufthansa steckt
Die sogenannte Multitarif-Klausel Lufthansa betrifft Flugtickets mit festgelegter Reihenfolge der Flugabschnitte, auch „Coupons“ genannt. Das bedeutet: Wer ein Ticket bucht, muss die Flüge genau in der vorgesehenen Reihenfolge nutzen – etwa erst den Zubringerflug, dann die Langstrecke oder erst den Hinflug und dann den Rückflug.
Problematisch wurde es, wenn Reisende diese Reihenfolge nicht einhielten. Die Lufthansa wollte in solchen Fällen den Ticketpreis nachträglich neu berechnen. Grundlage war der Preis, der am Buchungstag für die tatsächlich geflogene Strecke gegolten hätte. War dieser höher, sollten Kunden die Differenz zahlen. In Extremfällen konnte die Airline die Beförderung sogar von der Nachzahlung abhängig machen.
Ein Verbraucherverband hielt diese Praxis für unzulässig – insbesondere, weil sie nicht zwischen absichtlichem Verhalten und unverschuldeten Änderungen unterschied. Fälle wie verpasste Anschlussflüge, Krankheit oder Terminänderungen wurden nicht ausreichend berücksichtigt.
BGH: Multitarif-Klausel Lufthansa benachteiligt Verbraucher
Der Bundesgerichtshof erklärte die Multitarif-Klausel Lufthansa in ihrer damaligen Form für unwirksam. Entscheidend ist: Sie verstößt gegen einen grundlegenden Rechtsgedanken.
Nach deutschem Recht dürfen Verbraucher eine „teilbare Leistung“ grundsätzlich auch nur teilweise in Anspruch nehmen, ohne automatisch mehr zahlen zu müssen. Eine Flugreise besteht aus mehreren Teilstrecken – und genau hier greift dieser Grundsatz.
Zwar erkannte der BGH an, dass Airlines ein legitimes Interesse haben, ihre Tarifstruktur zu schützen. Schließlich sollen sogenannte „Spartricks“ – wie bewusstes Auslassen einzelner Flugabschnitte – verhindert werden. Dennoch ging die Klausel zu weit.
Besonders kritisch: Sie machte keinen Unterschied zwischen „Sparfüchsen“ und Reisenden, die aus unvorhersehbaren Gründen von ihrer Planung abweichen mussten. Genau diese Fälle – etwa verpasste Anschlüsse oder unvorhergesehene Ereignisse – dürfen nicht pauschal mit Nachzahlungen belegt werden. Juristisch spricht man hier auch vom Grundsatz von „Treu und Glauben“, der fairen Umgang verlangt.
Fazit: Warum das Urteil zur Multitarif-Klausel Lufthansa für Sie wichtig ist
Das Urteil zur Multitarif-Klausel der Lufthansa stärkt Ihre Rechte als Reisender erheblich. Sie müssen nicht automatisch mit Nachforderungen rechnen, wenn Sie einzelne Flugabschnitte nicht nutzen – insbesondere dann nicht, wenn Sie die Änderung nicht selbst verschuldet haben.
Für Sie bedeutet das mehr Flexibilität und Sicherheit bei Flugbuchungen. Gleichzeitig zeigt die Entscheidung, dass pauschale Vertragsklauseln von Airlines nicht immer rechtens sind. Als Verbraucher lohnt es sich daher, solche Regelungen kritisch zu prüfen.
Gerade in Zeiten häufiger Flugänderungen und Unsicherheiten können solche Rechte bares Geld wert sein. Wenn Sie Ihre Ansprüche kennen, können Sie unnötige Kosten vermeiden und sich besser gegen unfaire Nachforderungen wehren.
BGH, Urteil vom 28.10.2025, X ZR 110/24