Airline gibt falsche Auskunft: Schadensersatz?
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Airline falsche Auskunft Schadensersatz: Der Fall im Überblick
Ein Paar hatte eine Flugreise gebucht, als es zu einer Flugänderung kam. Daraufhin kontaktierte der Kunde die Service-Hotline der Fluggesellschaft. Dort erhielt er die Information, dass die gebuchte Verbindung nicht mehr genutzt werden könne und eine Umbuchung nicht möglich sei.
Auf diese Aussage vertraute der Reisende – und handelte entsprechend: Er buchte kurzfristig Ersatzflüge bei einer anderen Airline. Die Kosten beliefen sich auf rund 15.000 Euro. Später stellte sich jedoch heraus, dass die Auskunft der Hotline falsch war. Tatsächlich hätte die Fluggesellschaft eine kostenfreie Umbuchung anbieten müssen.
Als der Kunde die Erstattung verlangte, lehnte die Airline ab. Begründung: Er habe die neuen Tickets eigenständig gekauft und damit das Risiko selbst getragen.
Gericht stärkt Verbraucherrechte deutlich
Das Landgericht Frankfurt am Main sah das anders. Es entschied zugunsten der Fluggäste: Die Airline muss den entstandenen Schaden vollständig ersetzen.
Die Begründung ist für Verbraucher besonders wichtig: Gibt eine Airline eine falsche Auskunft, verletzt sie sogenannte vertragliche Nebenpflichten. Das bedeutet, dass sie verpflichtet ist, ihre Kunden korrekt und zuverlässig zu informieren. Fehler von Mitarbeitern – auch im Callcenter – werden der Airline rechtlich zugerechnet.
Für Sie als Reisender heißt das: Wenn Sie aufgrund einer falschen Information handeln und dadurch ein finanzieller Schaden entsteht, kann ein Airline falsche Auskunft Schadensersatz-Anspruch bestehen. Entscheidend ist, dass Sie sich auf die Auskunft verlassen durften und keine andere zumutbare Möglichkeit hatten.
Das Gericht betonte außerdem: Der Anspruch besteht sogar dann, wenn Sie selbstständig Ersatzflüge organisieren und bezahlen. Wichtig ist nur, dass die Entscheidung auf der falschen Auskunft beruht.
Fazit: Warum dieses Urteil auch für Sie wichtig ist
Das Urteil zeigt deutlich: Sie müssen sich nicht alles gefallen lassen, was eine Airline behauptet. Gerade in Stresssituationen – etwa bei Flugänderungen oder Ausfällen – verlassen sich viele Reisende auf Hotline-Auskünfte. Das ist auch vollkommen legitim.
Die Entscheidung stärkt Ihre Position erheblich. Sie dürfen darauf vertrauen, dass Ihnen korrekte Informationen gegeben werden. Ist das nicht der Fall, kann ein Airline falsche Auskunft Schadensersatz-Anspruch bestehen – selbst bei hohen Summen wie im vorliegenden Fall.
Für Sie bedeutet das konkret: Bewahren Sie Ruhe, dokumentieren Sie Aussagen möglichst genau und prüfen Sie Ihre Ansprüche. Gerade bei unerwarteten Zusatzkosten lohnt sich ein genauer Blick. Denn Fehler der Airline müssen nicht zu Ihrem finanziellen Nachteil werden.
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 15.5.2024, 2-24 O 82/23; n. rk.