Forderungsschreiben Reisepreisminderung

Sie haben sich lange auf Ihre Urlaubsreise gefreut, doch dann stimmt vor Ort doch nicht alles? Wenn Sie Probleme hatten und Ihre Reise durch einen erheblichen Mangel nicht so verlief, wie im Katalog beschrieben oder vom Reiseveranstalter versprochen, können Sie uner bestimmten Voraussetzungen eine Reisepreisminderung geltend machen und so einen Teil des bezahlten Reisepreises zurückerhalten. Sofern Ihnen zudem durch die Mängel zusätzliche Kosten entstanden sind, können Sie unter Umständen auch diese Kosten als Schadensersatz vom Reiseveranstalter zurückfordern.

Was bietet Ihnen dieses Forderungsschreiben auf Reisepreisminderung?

  • Geeignet für Pauschalreisen
  • Fordern Sie bei Mängeln einen Teil des Reisepreises zurück
  • Fordern Sie durch die Mängel entstandene Kosten als Schadensersatz zurück
  • Fordern Sie zusätzlich einen Ersatz für entgangene Urlaubsfreude
  • Smartlaw erklärt Ihnen, was Sie wann für die Sicherung Ihrere reiserechtlichen Ansprüche tun müssen
  • Smartlaw liefert Ihnen viele Beispiele und Erklärungen zu den rechtlichen Hintergründen
  • Smartlaw berechnet für Sie aufgrund der angegebenen Minderungsquote automatisch den Minderungsbetrag

Weitere Informationen

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  • Unterschreiben & fertig!
    Sie erhalten ein ausformuliertes und einsatzbereites Forderungsschreiben in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

Erstellen Sie jetzt Ihre Forderung der Reisepreisminderung

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»Als Anwalt werde ich oft erst hinzugezogen, wenn es bereits zu spät ist. Warten Sie nicht, bis es Ärger gibt! Stellen Sie besser von Anfang an sicher, dass Ihre Angelegenheiten rechtlich sauber geregelt sind. Ich empfehle Smartlaw.«
Christopher Posch
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht,
TV-Anwalt in der Sendung »Ich kämpfe für Ihr Recht«

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Was Sie bei der Reisepreisminderung beachten sollten

Sie haben sich lange auf Ihre Urlaubsreise gefreut und dann stimmt vor Ort doch nicht alles? Wenn Sie Probleme hatten und Ihre Reise durch einen erheblichen Mangel nicht so verlief, wie im Katalog beschrieben oder vom Reiseveranstalter versprochen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Reisepreisminderung geltend machen. Dafür müssen Sie jedoch einige Punkte beachten, hartnäckig bleiben und vor allem, während des Urlaubs mit der Sicherung von Beweisen beginnen.

Unser Forderungsschreiben Reisepreisminderung bietet Ihnen die Möglichkeit, alle relevanten Informationen in einem Dokument zu erfassen. Es ermöglicht Ihnen die direkte Geltendmachung Ihrer reiserechtlichen Ansprüche gegenüber Ihrem Reiseveranstalter, inklusive der Geltendmachung von Schadensersatz.

Unser Tipp: Fügen Sie das Mängelprotokoll Ihrem Forderungsschreiben zur Reisepreisminderung bei.

Generell gilt: der Urlaub soll natürlich Ihren Vorstellungen entsprechen und Sie zufrieden stellen, jedoch können Sie den Reiseveranstalter nicht für jede Unannehmlichkeit in Anspruch nehmen - manche Umstände müssen Sie entschädigungslos akzeptierten.

Ein Mangel, der Sie zur Minderung berechtigt, liegt dann vor, wenn Ihnen auf der Reise nicht das geboten wird, was Ihnen der Reiseveranstalter in seinem Reiseprospekt oder auf seiner Internetseite zugesagt hat; also immer dann, wenn eine Reiseleistung von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht.

Ein Mangel wäre es z.B., wenn Sie den ganzen Tag Baustellenlärm ertragen müssen und darauf vorher nicht hingewiesen wurden. Ein Reisender mit durchschnittlichen Erwartungen muss nämlich nicht damit rechnen, dass er während seines Urlaubs durch laute Geräusche gestört wird. Der Wert der Reise wird somit herabgesetzt und Sie haben einen Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises.

Bleiben Sie bei der Berechnung der Minderung realistisch! Gerichte nehmen immer eine Einzelfallbetrachtung vor (Bewertung der speziellen Situation, Dauer, Art, Schwere u. Intensität). Aus diesem Grund kann nicht pauschal gesagt werden, wie viel Minderung des Preises Ihnen zusteht.

Im Folgenden haben wir jedoch einige Beispiele für Sie, an denen Sie sich orientieren können:

  • 75% Minderung des Reisepreises bei Beeinträchtigungen durch Baulärm, geschlossene Restaurants, einen unfertigen Pool und Bauschutt am Strand
  • 50 - 100% Minderung des Tagesreisepreises für den Umzugstag in ein anderes Hotel
  • 35% Minderung fehlender Heizung und Warmwasser, trotz kalter Witterung
  • 15% Minderung des Tagespreises pro betroffenem Urlaubstag bei einer defekten Toilette
  • 35% Minderung wenn das Apartment nur halb so groß wie zugesichert ist
  • 3-30% Minderung bei Schimmelpilzbefall (je nach Ausmaß)
  • 10-20% Minderung bei defekten oder nicht eingeschalteten Klimaanlagen bei Temperaturen über 25°C
  • 10-40% Minderung bei Kakerlakenbefall (je nach Außmaß)
  • 50% Minderung des Tagespreises bei ganztägigen Baulärm mit Staubentwicklung
  • 10-20% Minderung, wenn der zugesicherte Pool fehlt
  • 20% Minderung, wenn die zugesicherte Kinderbetreuung fehlt
 

Sie sehen: es lohnt sich durchaus, die Reisemängel beim Reiseveranstalter anzuzeigen, bleiben Sie hartnäckig und bestehen Sie auf Ihr Recht auf einen schönen Urlaub - Smartlaw hilft Ihnen dabei! Wenn Sie den Mangel selbst behoben haben, können Sie hier ein Aufforderungsschreiben zum Kostenersatz bei eigener Mangelbehebung erstellen.

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