Kündigung wegen höherer Gewalt

Sie haben eine Reise gebucht, doch diese wurde durch den Eintritt eines Ereignisses höherer Gewalt beeinträchtigt oder droht, beeinträchtigt zu werden?
Falls tatsächlich höhere Gewalt vorliegt, sind Sie berechtigt, Ihren Reisevertrag zu kündigen und den bereits bezahlten Reisepreis zurückzufordern. Erstellen Sie jetzt mit Smartlaw das passende Kündigungsschreiben.

Was regelt diese Reisekündigung wegen höherer Gewalt?

  • Informationen zum Begriff der höheren Gewalt unter Berücksichtigung der Rechtsprechung
  • Prüfung Ihres Anspruchs
  • Das Kündigungsschreiben enthält alle notwendigen Daten zur schnellstmöglichen Abwicklung Ihres Reisevertrages
  • Informationen über die Folgen der Kündigung und die Tragung der Rückbeförderungskosten

Weitere Informationen

Dokumente erstellen mit Smartlaw

  • Zeit sparend & einfach
    Sie beantworten nur einige Fragen, Ihr Anschreiben an den Reiseveranstalter wird erstellt und ist sofort einsetzbar
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  • Unterschreiben & fertig!
    Sie erhalten ein ausformuliertes und einsatzbereites Kündigungsschreiben in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

Erstellen Sie jetzt die Kündigung der Reise wegen höherer Gewalt

Video: So funktioniert Smartlaw

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Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

 

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Häufig sind große Teile von Verträgen standardisiert. Smartlaw erspart Ihnen die Abstimmung mit Dritten. Nehmen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten in die Hand und erstellen Sie Ihre Rechtsdokumente in wenigen Minuten selbst!

Was Sie bei der Kündigung der Reise beachten sollten

Eine Reise in die Ferne kann viele Überraschungen bringen – doch nicht alle sind positiv. Besonders unerfreulich sind unerwartete Störungen, die die Reise beeinträchtigen. Wenn weder der Reisende noch der Reiseveranstalter für deren Eintritt verantwortlich ist, spricht man von höherer Gewalt. Diese Fälle höherer Gewalt, beispielsweise Naturkatastrophen oder Kriegsausbrüche, berechtigen beide Seiten zur Kündigung. Wir erklären Ihnen verständlich und leicht, wann genau man von höherer Gewalt spricht und welche weiteren Voraussetzungen es für die Kündigung gibt.

Damit Sie nicht mehr Zeit als nötig in ein Kündigungsschreiben investieren müssen, aber gleichzeitig rechtssicher und umfassend beraten sind, gibt es dieses Dokument. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, einfach und schnell alle relevanten Fragen zu beantworten und ein fertiges Kündigungsschreiben zu erhalten. So können Sie sich voll und ganz der sicheren Heimreise widmen.

Zudem informieren wir Sie über die Folgen einer Kündigung wegen höherer Gewalt und stehen Ihnen mit zahlreichen praktischen Tipps zur Seite.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob dies das richtige Dokument für Ihre Situation ist, helfen wir Ihnen hier das richtige Reiserechtsdokument zu finden. 

Das Kündigungsrecht ist zwingend!

Das Recht zur Kündigung wegen höherer Gewalt ist zwingend und kann von Ihrem Reiseveranstalter weder in Ihrem Reisevertrag noch in begleitenden AGB ausgeschlossen werden. Falls dies der Fall sein sollte, ist ein solcher Ausschluss unbeachtlich: Sie können immer kündigen, wenn ein Fall höherer Gewalt vorliegt!

Was ist ein Fall höherer Gewalt?

Unter "höherer Gewalt" versteht man das unerwartete Eintreten außergewöhnlicher Umstände, die durch keine Partei - weder durch den Reisenden noch den Reiseveranstalter - in irgendeiner Form herbeigeführt oder beeinflusst werden können.

Gerichte bezeichnen höhere Gewalt als "ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis".

Beispiele für höhere Gewalt sind

  • Kriege,
  • innere Unruhen,
  • Epidemien,
  • und Naturkatastrophen wie Erdbeben oder Hurrikans.

Sicherheits- und Reisewarnungen des Auswärtigen Amts

Auf der Webseite des Auswärtigen Amts finden Sie eine Liste mit allen aktuellen Sicherheitshinweisen und Reisewarnungen. Durch die Hinweise liegt aber nicht automatisch ein Fall "höherer Gewalt" vor - man wertet sie lediglich als Indizien. Einer Reisewarnung kommt dabei eine strengere Indizwirkung zu als den Sicherheitshinweisen.

Vorhersehbarkeit des Eintritts höherer Gewalt

Wichtig: Ein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt besteht nur, wenn der Eintritt der höheren Gewalt unvorhersehbar war. Hier entstehen in der Praxis die meisten Streitigkeiten, denn oftmals ist es schwer zu beurteilen, wann der Eintritt einer höheren Gewalt vorhersehbar war und wann nicht. Bestehen Sicherheits- und Reisewarnungen des Auswärtigen Amts bereits vor der Buchung der Pauschalreise, spricht vieles dafür, dass die Gefahr vorhersehbar war. Allerdings ist der Reisende vor der Buchung auch nicht verpflichtet, jede erdenkliche Quelle zu durchsuchen, um zu beurteilen, ob der Eintritt vorhersehbar ist. Zugerechnet wird ihm allerdings, was aufgrund der normalen Berichterstattung der Medien jedermann bekannt ist.

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