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Kostenersatz bei eigener Mangelbehebung

  • Verlangen Sie vom Reiseveranstalter die Kosten zurück, wenn Sie einen Reisemangel einer Pauschalreise selbst behoben haben
  • Sie können auch für Ihre Mitreisenden den Kostenersatz fordern

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Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

 

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