Direkt zum Inhalt

Vergütung während der Elternzeit: Kürzung von Bonuszahlungen

Arbeitnehmer & Auszubildende 12. Juni 2026
Image
Eltern mit Baby im Arm.

Flamingo Images / stock.adobe.com

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts bringt Klarheit für viele Arbeitnehmer in Elternzeit. Besonders bei Bonuszahlungen stellt sich oft die Frage: Gibt es weiterhin Anspruch? Die Entscheidung zeigt, wann Arbeitgeber Zahlungen kürzen dürfen.

Elternzeit Vergütung: Worum es im Urteil ging

Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Vergütung während der Elternzeit eines Arbeitnehmers in leitender Position. Er war im Außendienst eines Versicherungsunternehmens tätig und betreute Vertriebspartner. Seine Bezahlung bestand aus einem festen Gehalt (Fixum) und einer variablen Vergütung, die sich am Erfolg seines Teams orientierte.

Für das Jahr 2022 war ein Ziel vereinbart worden – und dieses wurde sogar deutlich übertroffen. Allerdings nahm der Arbeitnehmer in zwei Zeiträumen Elternzeit. Der Arbeitgeber kürzte daraufhin die variable Jahresvergütung anteilig für diese Zeiträume. Die Kürzung fiel erheblich aus und betrug über 7.400 Euro.

Der Arbeitnehmer hielt das für unzulässig. Seine Argumentation: Die variable Vergütung knüpfe an den Teamerfolg an, nicht an seine persönliche Anwesenheit. Deshalb dürfe sie nicht wegen seiner Elternzeit reduziert werden.

BAG: Elternzeit Vergütung darf gekürzt werden

Das Bundesarbeitsgericht entschied zugunsten des Arbeitgebers. Die Kürzung der Elternzeit Vergütung war rechtmäßig.

Die Richter stellten klar: Auch variable Vergütungsbestandteile sind Arbeitsentgelt. Sie stehen in einem sogenannten „Gegenseitigkeitsverhältnis“ zur Arbeitsleistung. Das bedeutet vereinfacht: Gehalt gibt es grundsätzlich nur für geleistete Arbeit.

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis – das heißt, es besteht keine Pflicht zur Arbeitsleistung und im Gegenzug auch kein Anspruch auf Vergütung. Dieser Grundsatz wird oft mit „Ohne Arbeit kein Lohn“ beschrieben.

Wichtig ist: Das gilt laut Gericht auch für Boni und Prämien. Selbst wenn diese – wie hier – am Teamerfolg gemessen werden, bleiben sie Teil der Vergütung für das jeweilige Arbeitsjahr. Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung können sie daher anteilig gekürzt werden.

Fazit: Warum die Entscheidung zur Elternzeit Vergütung für Sie wichtig ist

Das Urteil zur Elternzeit Vergütung zeigt deutlich: Nicht jede Zahlung läuft während der Elternzeit unverändert weiter. Gerade bei variablen Gehaltsbestandteilen wie Boni oder Prämien müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Arbeitgeber diese anteilig kürzt.

Für Sie bedeutet das: Prüfen Sie vor Beginn der Elternzeit genau Ihre Vergütungsregelungen. Entscheidend ist, ob es spezielle Vereinbarungen gibt, die Ihnen auch während der Elternzeit bestimmte Zahlungen zusichern.

Die Entscheidung schafft mehr Rechtssicherheit – macht aber auch deutlich, dass Elternzeit finanzielle Auswirkungen haben kann. Wer gut vorbereitet ist, kann unangenehme Überraschungen vermeiden.

BAG, Urteil vom 2.7.2025, 10 AZR 119/24

Tipp
Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit haben – dieser muss jedoch rechtzeitig und korrekt beim Arbeitgeber beantragt werden. Genau hier sollten Sie auf eine rechtssichere Lösung setzen. Mit Smartlaw können Sie Ihren Antrag auf Elternzeit einfach online erstellen. Smartlaw führt Sie Schritt für Schritt durch einen verständlichen Fragebogen und erstellt daraus automatisch ein individuell angepasstes Dokument. Sie benötigen kein juristisches Vorwissen und sparen sich teure Anwaltskosten. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Formvorschriften eingehalten werden – ein entscheidender Vorteil, denn Fehler beim Antrag können Nachteile zur Folge haben.