Anschreiben Fortbildung

Von Fortbildungen profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Die Modalitäten, insbesondere die Kostenübernahme, sollten aber vorher geklärt werden.

Beantragen Sie rechtzeitig die bezahlte Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber und erstellen Sie hier schnell und einfach ein entsprechendes Schreiben.

Das bietet Ihnen dieses Anschreiben

  • Beantragen Sie Freistellung unter Fortzahlung Ihres Gehalts.
  • Fordern Sie die Übernahme der Teilnahmegebühren und Reise- und Übernachtungskosten.
  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Inhalt der Fortbildung, zeitlichen Umfang und über bestehende Möglichkeiten, einen Abschluss oder Zertifikat zu erlangen.
  • Sie erhalten das unterschriftsfertige Anschreiben in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

Fortbildung - ein Gewinn auf beiden Seiten

Nicht nur der Arbeitnehmer profitiert von Fortbildungsangeboten. Während dieser seine Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern kann, kommt dies auch dem Arbeitgeber zugute. Gut aus- und fortgebildete Mitarbeiter sind eine Bereicherung für den gesamten Arbeitsablauf. Häufig ist sogar ein Anspruch auf Fortbildung im Arbeitsvertrag geregelt oder der Arbeitgeber ordnet eine Fortbildungsmaßnahme während der Arbeitszeit an. Aber selbst wenn dies nicht der Fall ist, sollten Sie als Arbeitnehmer sich nicht scheuen, neue Chancen zu nutzen und Ihren Arbeitgeber um Freistellung zu Fortbildungszwecken zu bitten.

Besteht ein Anspruch auf Fortbildung?

Ein Anspruch auf Fortbildung hat der Arbeitnehmer nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Dennoch sind viele Arbeitgeber gerne bereit, die Fortbildung Ihrer Mitarbeiter zu unterstützen, wenn diese im betrieblichen Interesse liegt. Eigeninitiative seitens des Arbeitnehmers hinterlässt häufig einen positiven Eindruck. Legen Sie Ihrem Arbeitgeber die genauen Details offen und überzeugen Sie Ihn so von der Nützlichkeit der Fortbildung.

Wer übernimmt die Kosten?

Bei den meisten Fortbildungen fallen Teilnahmegebühren an. Findet die Maßnahme nicht am Arbeitsort statt, so entstehen außerdem Reise- und Übernachtungskosten. Wer diese Kosten zu tragen hat, richtet sich wiederrum danach, ob ein Anspruch auf Fortbildung besteht. Ist dies nicht der Fall, so muss der Arbeitgeber auch nicht die Kosten tragen. Stimmen Sie sich deshalb vorher genau mit Ihrem Arbeitgeber ab. Mit unserem Schreiben haben Sie die Möglichkeit, dem Arbeitgeber die zu erwartenden Kosten transparent darzulegen. Dies erhöht Ihre Chancen auf Kostenübernahme.

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Beantragen Sie rechtzeitig die bezahlte Freistellung bei Ihrem Arbeitgeber

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