ChatGPT in der Schule: Note „ungenügend“ zulässig
Darf ChatGPT für schulische Aufgaben genutzt werden, wenn dies nicht ausdrücklich verboten ist? Mit dieser Frage musste sich das Verwaltungsgericht Hamburg beschäftigen. Die Richter stellten klar, dass die Nutzung von KI bei geforderten Eigenleistungen als Täuschungsversuch gewertet werden kann.
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