Irreführende Werbung beim Einschreiben: LG Köln rügt unklare Haftung
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Deutsche Post ihre Werbung für das Einschreiben ändern muss. Der Grund: Die Haftungsgrenze von nur 25 Euro wurde nicht ausreichend deutlich kommuniziert. Verbraucher konnten daher leicht den Eindruck gewinnen, es handele sich um einen sicheren Versandweg für wichtige Dokumente.
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