Feuchter Altbaukeller ist kein Grund für fristlose Kündigung
Zwar kann eine Mietmangel zur fristlosen Kündigung berechtigen. Dazu müsste es sich zunächst jedoch um einen derartigen Mangel handelt und die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist dem Mieter nicht zumutbar sein.
Mehr lesen