Trennungsjahr ist Trennungsjahr – auch bei kulturellen Besonderheiten
Bei der Beurteilung, ob ein Trennungsjahr bereits abgelaufen ist, sind kulturelle Besonderheit nicht zu beachten. Es geht vielmehr darum, ob der Ehegatte erkennen konnte, dass der andere Ehegatte bereits seit einem Jahr einen Trennungswillen hat.
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