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Gebrauchtwagen Motorschaden: Wann Käufer leer ausgehen

Auto & Verkehr 23. Januar 2026
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Mann kauf Gebrauchtwagen. Ein Man übergibt Autoschlüssel an den anderen.

Shisu_ka / stock.adobe.com

Ein Gebrauchtwagen bleibt kurz nach dem Kauf mit einem Motorschaden liegen – doch nicht immer haftet der Verkäufer. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass altersbedingter Verschleiß vom Käufer hinzunehmen ist. Besonders bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung kann das teuer werden.

Motorschaden nach dem Kauf – der entschiedene Fall

Ein Mann kaufte einen acht Jahre alten Mercedes mit einer Laufleistung von über 200.000 Kilometern. Bereits vier Wochen nach der Übergabe und nach etwa 7.000 gefahrenen Kilometern blieb das Fahrzeug liegen. Ursache war eine undichte Zylinderkopfdichtung, die einen Motorschaden verursachte. Der Käufer verlangte vom Verkäufer Ersatz der Reparaturkosten.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab. Ein Sachverständigengutachten ergab, dass der Wagen bei der Übergabe mangelfrei war. Der Defekt trat erst nach dem Kauf auf. Wichtig: Bei der beschädigten Zylinderkopfdichtung handelte es sich um eine typische alters und laufleistungsbedingte Abnutzungserscheinung. Bei einem Fahrzeug mit diesen Eckdaten sei ein solcher Verschleiß nicht ungewöhnlich und daher vom Käufer hinzunehmen.

Wann haftet der Verkäufer bei einem Gebrauchtwagen Motorschaden?

Grundsätzlich haftet ein Verkäufer nur für Mängel, die bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorlagen. Juristisch spricht man hier von einem „Sachmangel“. Natürlicher Verschleiß, der alters und laufleistungsbedingt entsteht, gilt hingegen nicht als Mangel. Das Gericht stellte zudem klar: Der Verkäufer muss den Käufer nicht gesondert auf unsichtbare Verschleißerscheinungen oder die begrenzte Haltbarkeit einzelner Bauteile hinweisen.

Gerade bei älteren Fahrzeugen mit hoher Laufleistung trägt der Käufer somit ein erhebliches Risiko. Ein Gebrauchtwagen Motorschaden kann dann zwar ärgerlich und teuer sein, führt rechtlich aber nicht automatisch zu Schadensersatzansprüchen.

Warum dieses Urteil für Käufer besonders wichtig ist

Die Entscheidung macht deutlich, dass Käufer ihre Erwartungen realistisch einschätzen müssen. Wer ein älteres Fahrzeug erwirbt, muss mit Reparaturen rechnen – auch kurz nach dem Kauf. Umso wichtiger ist es, klare Regelungen zu treffen und den Fahrzeugzustand im Kaufvertrag möglichst genau festzuhalten. Nur so lassen sich spätere Streitigkeiten vermeiden oder zumindest besser einordnen. 

OLG Zweibrücken, Urteil vom 19.12.2024, 6 U 19/20

Tipp
Sicher kaufen mit einem schriftlichen Vertrag 
Ein Fahrzeugkauf sollte immer schriftlich festgehalten werden – egal, ob es um Auto oder Motorrad geht. Ein klar formulierter Kaufvertrag schafft Klarheit darüber, in welchem Zustand das Fahrzeug übergeben wurde und welche Gewährleistung vereinbart ist. Mit dem Autokaufvertrag und dem Motorradkaufvertrag von Smartlaw erstellen Sie rechtssichere Verträge, die individuell auf Ihre Situation zugeschnitten sind. Smartlaw führt Sie Schritt für Schritt durch die relevanten Fragen und sorgt dafür, dass wichtige Punkte wie Haftungsausschlüsse oder bekannte Mängel klar dokumentiert sind.