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Mitverschulden beim Unfall: OLG Frankfurt bewertet riskantes Wendemanöver

Auto & Verkehr 20. Februar 2026
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Autounfall und Mann sitzt am Straßenrand

qunica.com / stock.adobe.com

Ein schwerer Verkehrsunfall in Frankfurt führte zu einer juristisch komplexen Bewertung. Obwohl der Busfahrer eine Ampel überfuhr, die seit über 22 Sekunden Rot zeigte, sprach das OLG Frankfurt dem Autofahrer dennoch ein Mitverschulden zu. Das Urteil zeigt, dass selbst grobe Fehler des anderen Verkehrsteilnehmers nicht automatisch zur vollständigen Haftung führen.

Der Unfallhergang: Riskantes Wenden und ein Busfahrer bei Rot

Der Fall ereignete sich an einer Kreuzung in Frankfurt. Ein Autofahrer stellte sich hinter vier Fahrzeugen auf die Linksabbiegerspur, wollte jedoch nicht abbiegen, sondern mitten im Kreuzungsbereich wenden. Nachdem die Ampel für Linksabbieger auf Grün sprang, fuhren die Fahrzeuge vor ihm los; er selbst blieb deutlich länger im Kreuzungsbereich, um sein Wendemanöver vorzubereiten. In diesem Moment kam ein Linienbus heran, der mit 58 km/h statt der erlaubten 50 km/h fuhr – und dabei eine Ampel missachtete, die bereits seit mindestens 22 Sekunden Rot zeigte.

Die Kollision war schwer: Die Mutter des Autofahrers, die auf dem Beifahrersitz saß, erlitt tödliche Verletzungen. Der Autofahrer verlangte daraufhin vollen Schadensersatz, weil der Rotlichtverstoß des Busfahrers besonders gravierend war.

Die Entscheidung: Warum dennoch ein Mitverschulden beim Unfall vorlag

Während das Landgericht allein den Busfahrer für verantwortlich hielt, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt differenziert. Zwar wiegt der extrem lange Rotlichtverstoß schwer – ein Fahrzeug darf niemals bei so langer Rotphase in die Kreuzung einfahren. Dennoch erkannte das Gericht dem Autofahrer ein Mitverschulden von 20 Prozent an.

Das Gericht begründete dies damit, dass der Autofahrer die Linksabbiegerspur zweckwidrig zum Wenden nutzte und sich dadurch überdurchschnittlich lange im Kreuzungsbereich aufhielt – rund 9 Sekunden statt der üblichen 4 bis 4,5 Sekunden. Zudem hätte er die Gefahr durch den herannahenden Bus erkennen können und den Unfall durch rechtzeitiges Bremsen vermeiden müssen. Auch ein Gelblichtverstoß sprach gegen ihn.

Damit zeigt das Urteil, wie schnell ein Mitverschulden beim Unfall entstehen kann – selbst dann, wenn der andere Verkehrsteilnehmer einen schweren Fehler begeht.

Warum das Urteil für jeden Autofahrer wichtig ist

Das Urteil macht deutlich, dass Gerichte Verkehrsunfälle stets umfassend betrachten. Selbst ein krasser Rotlichtverstoß schützt nicht vor der eigenen Verantwortung, wenn das eigene Verhalten ebenfalls unfallursächlich war. Jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, sollte daher wissen: Auch scheinbar kleine Regelverstöße können zu einem Mitverschulden beim Unfall führen – mit erheblichen finanziellen Folgen. Eine genaue Dokumentation des Unfallhergangs hilft später, die eigenen Rechte durchzusetzen.

OLG Frankfurt, Urteil vom 23.9.2025, 10 U 213/22

Tipp
Warum Sie unbedingt ein Unfallprotokoll nutzen sollten 
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