Schmerzensgeld: Motorradunfall mit Fasan
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Unfall durch Fasan: Was ist passiert?
Ein Beifahrer fuhr als Sozius auf einem Motorrad über eine Landstraße, als sich ein folgenschwerer Unfall ereignete. Nach einer Kurve beschleunigte der Fahrer auf rund 130 bis 140 km/h. In diesem Moment flog ein Fasan über die Fahrbahn und prallte gegen den Helm des Mitfahrers. Der Aufprall führte dazu, dass dieser den Halt verlor, stürzte und schwer verletzt wurde.
Besonders gravierend: Der Beifahrer trug keine Schutzkleidung. Er erlitt schwere Schürfwunden sowie Frakturen an Kopf und Hals. Erst nach mehreren Operationen und Monaten konnte er wieder arbeiten. Daraufhin verlangte er Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 25.000 Euro.
Das Landgericht Osnabrück lehnte eine Haftung zunächst ab. Begründung: Der Unfall sei nicht „bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs“ entstanden, sondern durch ein äußeres Ereignis – den fliegenden Fasan.
Gerichtsurteil: Wann entsteht Anspruch auf Schmerzensgeld beim Motorradunfall?
Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied anders. Es stellte klar, dass sehr wohl ein Zusammenhang mit dem Betrieb des Motorrads bestand. Ausschlaggebend war, dass sich der Beifahrer nur aufgrund der Fahrt in dieser Situation befand.
Juristisch spricht man hier von der sogenannten Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs. Damit ist gemeint, dass allein der Betrieb eines Fahrzeugs bereits ein Risiko darstellt, für das unter bestimmten Umständen gehaftet wird – auch ohne direktes Fehlverhalten des Fahrers.
Im konkreten Fall spielte die hohe Geschwindigkeit eine entscheidende Rolle. Sie verstärkte die Aufprallkräfte erheblich und führte sowohl zum Sturz als auch zu den schweren Verletzungen. Das Gericht verneinte außerdem das Vorliegen „höherer Gewalt“. Ein plötzlich querender Vogel ist nicht völlig unvorhersehbar im Straßenverkehr.
Das Gericht sprach dem Kläger schließlich 17.000 Euro Schmerzensgeld zu. Interessant: Ein Mitverschulden wegen fehlender Schutzkleidung wurde dem Beifahrer nicht angelastet.
Fazit: Warum dieses Urteil für Sie wichtig ist
Dieses Urteil zum Schmerzensgeld beim Motorradunfall zeigt: Auch ungewöhnliche Unfallursachen schließen eine Haftung nicht automatisch aus. Entscheidend ist, ob sich die typische Gefahr des Fahrzeugs verwirklicht hat.
Für Sie bedeutet das: Selbst wenn ein Unfall durch äußere Einflüsse ausgelöst wird, können Ansprüche bestehen. Gerade bei hohen Geschwindigkeiten oder schweren Verletzungen prüfen Gerichte genau, ob die Betriebsgefahr eine Rolle spielt.
Zugleich unterstreicht der Fall, wie wichtig Vorsorge und geeignete Schutzmaßnahmen sind. Auch wenn im Einzelfall kein Mitverschulden angenommen wird, bleibt das Verletzungsrisiko enorm hoch.
OLG Oldenburg, Urteil vom 24.9.2025, 5 U 30/25