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Motorradkaufvertrag

  • Nutzen Sie diesen Vertrag als Käufer oder Verkäufer eines Motorrades
  • Dabei können auch Umbauten am Motorrad erfasst werden

Was bietet Ihnen dieser Motorradkaufvertrag?

  • Gehen Sie bei privaten oder gewerblichen Käufen oder Verkäufen eines Motorrades kein Risiko ein
  • Mitverkauf von Zubehör und Sonderausstattung, wie zum Beispiel Gepäckkoffern, möglich
  • Umbauten am Motorrad können ebenfalls im Vertrag aufgenommen werden
  • Haftung für Mängel kann ausgeschlossen oder eingeschränkt werden

Weitere Informationen

Ihre Vorteile mit Smartlaw

  • Zeit sparend & einfach
    Sie beantworten nur einige Fragen, Ihr Motorradkaufvertrag wird erstellt und ist sofort einsetzbar
  • Mehr Wissen
    Profitieren Sie von nützlichen Praxistipps unserer Rechtsexperten und Top-Anwälte.
  • Unterschreiben & fertig!
    Sie erhalten einen ausformulierten und einsatzbereiten Motorrad-Kaufvertrag in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

Weitere Informationen zum Kaufvertrag

Jeder Motorradfahrer kauft einmal sein erstes Motorrad, oft auch gebraucht. Irgendwann kommt dann vielleicht auch der Tag, an dem er sein geliebtes Kraftrad verkaufen möchte. Hierbei wird es oft um Verkäufe zwischen Personen gehen, die nicht gewerblich, sondern privat mit Motorrädern oder anderen Fahrzeugen wie etwa Motorrollern handeln.

Häufig besteht dann eine erhebliche Unsicherheit bei der Formulierung eines passenden Kaufvertrages. Gerade das Ausfüllen von vorgefertigten Formularen und Mustern bereitet Schwierigkeiten und ist mit erheblichen Risiken verbunden. Es kommt oft zu widersprüchlichen Angaben, was wiederum zu Streitigkeiten über den genauen Inhalt des Vertrages führen kann.

Mit unserem intelligenten Frage-Antwort Dialog, kommen solche Unsicherheiten gar nicht erst auf! Es werden nur solche Punkte abgefragt und im Vertrag aufgenommen, die für Ihre individuelle Situation benötigt werden. So geben Sie etwa bei Bedarf genau an, welche Umbauten an Ihrem Motorrad vorgenommen wurden und ob diese Einfluss auf die Betriebserlaubnis haben.

Schnell, einfach und sicher!

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Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

 

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Was sollten Sie als Verkäufer beachten?

Gewährleistungsausschluss

Unter „Gewährleistung“ versteht man die Rechte des Käufers gegen den Verkäufer, falls das Fahrzeug mangelhaft ist. Wenn Sie Unternehmer sind, ist ein völliger Ausschluss der Gewährleistung nicht möglich; jedoch können Sie die Gewährleistungsfrist in einem Vertrag auf ein Jahr verkürzen. Dies muss allerdings im Motorrad-Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Käufer vereinbart werden.

Beim Verkauf von Privat an Privat oder vom Händler an einen Unternehmer kann die Gewährleistung ganz ausgeschlossen werden. Allerdings haften Sie als Verkäufer in jedem Fall für im Autokaufvertrag arglistig verschwiegene Mängel oder für garantierte Eigenschaften.

Worauf müssen Sie bei einer eventuellen Probefahrt des Käufers achten?

Lassen Sie sich als Verkäufer des Motorrads vor einer Probefahrt des Käufers dessen Führerschein und Personalausweis bzw. Pass zeigen. Eine andere Möglichkeit ist, die Probefahrt gemeinsam mit dem möglichen Käufer zu unternehmen.

Bevor Sie den ausgedruckten Kaufvertrag unterschreiben, lesen Sie ihn bitte genau durch!

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