Haftung beim Einfahren aus dem Grundstück: Autofahrerin haftet allein
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Haftung beim Einfahren aus dem Grundstück: Was ist passiert?
In dem vom Landgericht Hanau entschiedenen Fall wollte eine Autofahrerin mit ihrem Pkw aus ihrem Grundstück auf die Straße einbiegen. Am Straßenrand parkende Fahrzeuge schränkten ihre Sicht erheblich ein. Deshalb tastete sie sich langsam in den fließenden Verkehr vor. Gleichzeitig näherte sich auf der Fahrbahn eine Fahrradfahrerin.
Besonders brisant: An der Unfallstelle war ein kombinierter Rad- und Fußweg vorhanden, der als benutzungspflichtig ausgeschildert war. Die Radfahrerin nutzte diesen jedoch nicht, sondern fuhr auf der Straße. Es kam zur Kollision mit der linken vorderen Seite des Autos. Die Autofahrerin verlangte daraufhin, dass die Radfahrerin zumindest die Hälfte des Schadens übernimmt.
Warum Radfahrer trotz Verstoß nicht mithaften müssen
Das Landgericht Hanau lehnte eine Schadensteilung jedoch ab. Nach § 10 Satz 1 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt: Wer aus einem Grundstück auf die Straße einfährt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Diese Vorschrift begründet eine besonders strenge Sorgfaltspflicht.
Da die Autofahrerin trotz eingeschränkter Sicht weiter in die Fahrbahn hineingefahren ist, sah das Gericht die Haftung beim Einfahren aus dem Grundstück eindeutig bei ihr. Der Verstoß der Radfahrerin gegen die Radwegebenutzungspflicht nach § 2 Abs. 4 Satz 2 StVO führte nicht zu einer Mithaftung.
Begründung des Gerichts: Die Pflicht, einen Radweg zu benutzen, soll vor allem den Verkehr auf der Straße entzerren und gefährliche Überholmanöver vermeiden. Sie dient nicht dem Schutz vor Kollisionen mit Fahrzeugen, die aus Grundstücksausfahrten kommen. Der sogenannte Schutzzweck der Norm war hier also nicht betroffen.
Fazit: Warum diese Haftungsfrage auch für Sie wichtig ist
Die Entscheidung zeigt eindrücklich, wie streng Gerichte die Haftung beim Einfahren aus dem Grundstück bewerten. Selbst wenn andere Verkehrsteilnehmer sich nicht regelkonform verhalten, kann der Grundstücksausfahrende allein auf dem Schaden sitzen bleiben. Für Sie als Autofahrer bedeutet das: Absolute Vorsicht ist Pflicht, besonders bei eingeschränkter Sicht. Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit kann erhebliche finanzielle Folgen haben.
LG Hanau, Beschluss vom 30.8.2025, 2 S 65/22