E-Zigarette am Steuer erlaubt?
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Touchdisplay einer E‑Zigarette führt zu Bußgeld
Ein Autofahrer wurde von der Polizei auf der Autobahn dabei beobachtet, wie er während der Fahrt Tippbewegungen auf einem elektronischen Gerät ausführte. Die Beamten gingen zunächst davon aus, dass es sich um ein Handy handelte, und verhängten ein Bußgeld von 150 Euro. Später stellte sich jedoch heraus, dass der Mann keine Nachricht schrieb, sondern seine E‑Zigarette bediente, deren Dampfstärke über ein Touchdisplay eingestellt werden kann.
Der Fahrer wollte dies nicht akzeptieren und legte Einspruch ein. Er war der Ansicht, eine E‑Zigarette sei nicht mit einem Smartphone vergleichbar und falle daher nicht unter das Verbot der Nutzung elektronischer Geräte am Steuer. Der Fall landete vor Gericht – und schließlich vor dem Oberlandesgericht Köln.
E‑Zigarette ist ein elektronisches Gerät mit Display
Das Oberlandesgericht Köln bestätigte das verhängte Bußgeld. Nach Ansicht der Richter verstößt die Bedienung der E‑Zigarette gegen § 23 Abs. 1a StVO, der die Nutzung elektronischer Geräte mit Bildschirm während der Fahrt stark einschränkt.
Der Hintergrund der Regelung ist klar: Jede Handlung, die den Blick von der Straße ablenkt, soll vermieden werden. Laut Gericht gilt das auch dann, wenn das Gerät eigentlich einem anderen Zweck dient – wie dem Verdampfen von Flüssigkeit.
Entscheidend waren folgende Punkte:
- Die E‑Zigarette verfügt über ein Touchdisplay, über das Funktionen gesteuert werden.
- Dieses Display zeigt Informationen wie Leistung und Dampfstärke an.
- Die Bedienung erfordert eine bewusste Blickzuwendung und lenkt ähnlich stark ab wie ein kurzer Blick aufs Handy.
Deshalb fällt auch eine E‑Zigarette mit Display unter die Vorschrift, selbst wenn ihr Hauptzweck nicht die Kommunikation ist. Der Autofahrer muss das Bußgeld von 150 Euro zahlen und erhält zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Warum das Urteil für alle Autofahrer wichtig ist
Das Urteil zeigt, dass moderne Geräte wie eine E‑Zigarette rechtlich schnell zu elektronischen Geräten im Sinne der StVO werden, wenn sie ein Display besitzen und gesteuert werden müssen. Für Autofahrer bedeutet dies: Nicht nur Handys, sondern auch viele Alltagsgeräte können am Steuer verboten sein, wenn sie den Fahrer ablenken.
Der Fall macht deutlich, wie streng die Gerichte Ablenkung im Straßenverkehr bewerten. Wer während der Fahrt ein Gerät bedient – egal wofür es eigentlich gedacht ist – riskiert Bußgelder, Punkte und vor allem gefährliche Situationen.
OLG Köln, Beschluss vom 25.9.2025, III-1 ORbs 139/25
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