Arbeitszeit anpassen: EuGH stärkt Eltern behinderter Kinder
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Worum ging es im konkreten Fall?
Eine Arbeitnehmerin in Italien arbeitete als Stationsaufsicht und betreute ihren schwerbehinderten, vollinvaliden Sohn. Da dieser regelmäßig nachmittags behandelt werden musste, beantragte sie mehrfach, dauerhaft an einem Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten eingesetzt zu werden. Ihr Arbeitgeber gewährte jedoch nur vorübergehende Anpassungen und lehnte eine dauerhafte Lösung ab. Schließlich wurde der Frau sogar gekündigt.
Die italienischen Gerichte wiesen ihre Klage zunächst zurück. Der Fall landete schließlich beim Kassationsgerichtshof, der den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrief, um die Auslegung des einschlägigen EU‑Rechts klären zu lassen. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen einer Behinderung auch Eltern betrifft, die zwar selbst nicht behindert sind, aber ein behindertes Kind pflegen.
Was hat der EuGH entschieden – und warum ist das wichtig?
Der EuGH stellte klar: Eine mittelbare Diskriminierung wegen einer Behinderung liegt auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer nicht selbst behindert ist, aber für ein behindertes Kind sorgt und dadurch Nachteile im Beruf entstehen. Arbeitgeber müssen daher angemessene Lösungen anbieten, um die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise:
- feste oder flexible Arbeitszeiten
- eine Anpassung der Schichten
- ein Wechsel auf einen geeigneteren Arbeitsplatz
Diese Maßnahmen dürfen allerdings nur verlangt werden, soweit sie dem Arbeitgeber zumutbar sind. Unzumutbar sind etwa erhebliche Störungen des Betriebsablaufs, Sicherheitsrisiken oder unverhältnismäßig hohe Kosten wie zusätzliche Personalstellen oder umfangreiche Umrüstungen. Ob eine Maßnahme zumutbar ist, hängt immer vom Einzelfall ab: Unternehmensgröße, vorhandene Ressourcen und Art der Tätigkeit spielen dabei eine entscheidende Rolle.
Das Urteil zeigt deutlich: Arbeitnehmer mit Pflegeverantwortung haben Anspruch darauf, dass Arbeitgeber eine Anpassung der Arbeitszeit ernsthaft prüfen – und nicht einfach ablehnen.
Warum diese Entscheidung auch für Sie bedeutsam ist
Viele Arbeitnehmer stehen vor der Herausforderung, berufliche Verpflichtungen und die Pflege eines nahen Angehörigen miteinander zu vereinbaren. Das EuGH‑Urteil stärkt ihre Rechte deutlich. Arbeitgeber müssen nun viel genauer prüfen, wie sich die Arbeitszeit anpassen lässt und welche individuellen Lösungen möglich sind. Für Beschäftigte kann dies ein entscheidender Schritt sein, um familiäre Verantwortung und Berufstätigkeit miteinander in Einklang zu bringen.
EuGH, Urteil vom 11.9.2025, C-38/24