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Auskunftsanspruch nach DSGVO: Schadensersatz bei verspäteter Antwort?

Arbeitnehmer & Auszubildende 29. September 2025
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Links ist ein großer Würfel mit der Aufschrift "Auskunftsersuchen". Rechts daneben sind vier kleinere Würfel mit Symbolbildern für den Auskunftsanspruch aus der DSGVO - ein "i", Zahnräder, ein Kopf mit einem "!" und ein Daumen nach oben..

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Ein ehemaliger Arbeitnehmer wollte Schadensersatz, weil sein früherer Arbeitgeber ihm personenbezogene Daten erst verspätet zur Verfügung stellte. Doch das Bundesarbeitsgericht entschied: Der Auskunftsanspruch allein genügt nicht. Was bedeutet das für Betroffene und Unternehmen?

Der Auskunftsanspruch und seine Grenzen

Sechs Jahre nach Ende seines Arbeitsverhältnisses machte ein Arbeitnehmer seinen Auskunftsanspruch nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO geltend. Er wollte wissen, welche personenbezogenen Daten sein ehemaliger Arbeitgeber noch gespeichert hatte. Die erste Anfrage blieb unbeantwortet, erst nach einer zweiten Aufforderung erfolgte die Auskunft – verspätet, aber vollständig.

Der Kläger sah darin einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und verlangte Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO. Er begründete dies mit Kontrollverlust, Sorgen über Datenmissbrauch und allgemeiner Verärgerung.

BAG-Urteil: Auskunftsrecht allein nicht ausreichend

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stellte klar: Ein Verstoß gegen die DSGVO – etwa durch verspätete Auskunft – begründet noch keinen Anspruch auf Schadensersatz. Entscheidend ist, ob ein konkreter Schaden entstanden ist. Ein bloßes negatives Gefühl, hypothetische Sorgen oder Ärger reichen nicht aus.

Für einen Anspruch nach Art. 82 DSGVO müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Ein Verstoß gegen die DSGVO,

  2. Ein konkreter Schaden (materiell oder immateriell),

  3. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen Verstoß und Schaden.

Im vorliegenden Fall konnte der Kläger keinen tatsächlichen Kontrollverlust oder Datenmissbrauch nachweisen. Die verspätete Erfüllung des Auskunftsanspruchs stellte lediglich einen Zeitverzug dar – keinen ersatzfähigen Schaden.

Fazit: Warum der Auskunftsanspruch für Sie wichtig ist

Das Urteil zeigt: Der Auskunftsanspruch nach der DSGVO ist ein wichtiges Instrument für den Schutz Ihrer Daten – aber er ist kein Freifahrtschein für Schadensersatz. Wer Ansprüche geltend machen will, muss konkrete Nachteile nachweisen. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Sorgen und Ärger über verspätete Auskünfte reichen nicht aus – es braucht belastbare Fakten.

Für Unternehmen ist das Urteil ein klares Signal, Auskunftsersuchen ernst zu nehmen und fristgerecht zu beantworten. Denn bei tatsächlichem Datenmissbrauch oder Kontrollverlust kann es teuer werden.

BAG, Urteil vom 20.2.2025, 8 AZR 61/24

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