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Geheimhaltungsvereinbarung (englisch)

Treten Sie in Verhandlung mit einem internationalen Kooperationspartner, z. B. über die gemeinsame Entwicklung eines Produktes, ist es oft notwendig, bereits vor Vertragsschluss wichtige Informationen auszutauschen. Dieses Non-Disclosure Agreement verpflichtet beide Partner zur Geheimhaltung.

Was regelt dieses Non-Disclosure Agreement (NDA)?

  • Ohne langes Formulieren erstellen Sie ein Non-Disclosure Agreement in englischer Sprache
  • Erstellen Sie ein individuell auf Ihr Unternehmen ausgerichtetes Dokument nach aktuellem Recht
  • Beschreiben Sie die Informationen und wie diese gekennzeichnet werden sollen
  • Bestimmen Sie die Dauer der Gültigkeit des NDA
  • Legen Sie eine Vertragsstrafe für den Fall einer Pflichtverletzung fest
  • Ihre Antworten und der Vertrag werden vertraulich behandelt und sind nur Ihnen zugänglich
  • Alle Inhalte und Formulierungen wurden von führenden Rechtsanwälten erarbeitet und geprüft
  • Zahlreiche Praxistipps erleichtern Ihnen Entscheidungen
  • Einfach ausdrucken, unterschreiben, fertig!
  • DSGVO-konform
  • enthält wichtige Informationen zum GeschGehG - Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Weitere Informationen

So funktioniert die Vertragserstellung mit Smartlaw

Mit Smartlaw erhalten Sie ein juristisch hochwertiges NDA. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt nachempfunden ist. Am Ende des Dialoges erhalten Sie ein Non-Disclosure Agreement, das an die individuellen Bedürfnisse, die sich aus Ihrer Vertragsverhandlung ergeben, angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht.

Alle Formulierungen des Geheimhaltungsvertrages- englische wie deutsche - wurden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete, falsch formulierte oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.

Und wenn es Änderungen in der Rechtsprechung gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie als Abo-Kunde die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.

Das NDA sowie alle anderen Rechtsdokumente, die mit Ihrem neuen Kooperationspartner in Zusammenhang stehen, können Sie bequem speichern und verwalten.

Erstellen Sie jetzt Ihre individuelle Geheimhaltungsvereinbarung

Erstellen Sie jetzt Ihre individuelle Geheimhaltungsvereinbarung - NDA (englisch)

Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.

Zeit ist Geld – vor allem für Unternehmer. Mit Smartlaw haben Sie die rechtssichere Lösung für Ihr Problem immer sofort zur Hand. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, können Sie sich mehr auf Ihr Business konzentrieren.

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

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Smartlaw ist geprüft von Trusted Shops, TÜV-Zertifiziert & Mitglied der Datenschutzvereinigung GDD

Was ist ein NDA?

Beim Führen von Vertragsverhandlungen mit internationalen Vertragspartnern sollten Sie darauf achten, dass für Sie besonders wichtige Informationen vertraulich behandelt werden. Wenn Sie vor Beginn der Verhandlungen ein Non-Disclosure Agreement (NDA) unterzeichnen, sind damit beide Seiten und auch deren Mitarbeiter zum Schweigen über die vertraulichen Informationen verpflichtet.

Welche Informationen können geschützt werden?

Vertragsgegenstand können Unterlagen, Muster, Informationen, Geschäftsabsichten, Problemstellungen, Daten und/oder Problemlösungen sein. Solche Informationen können auch Einblicke und Erkenntnisse sein, die den Vertragspartnern z. B. bei der Besichtigung von Anlagen oder Einrichtungen zugänglich gemacht werden.

Was Sie beim Erstellen des NDA beachten sollten

Achten Sie bei der Beschreibung des Gegenstandes des Non-Disclosure Agreements darauf, den Gegenstand der Gespräche oder Verhandlungen so genau und umfassend wie möglich zu beschreiben. Nur so können Sie sicherstellen, dass alle Informationen, die ausgetauscht werden, vertraulich behandelt werden. Um Zweifel an und Diskussionen über die Vertraulichkeit einer Information zu vermeiden, können Sie die Vertraulichkeit auf solche Informationen beschränken, die als "vertraulich" gekennzeichnet sind.

Wenn Sie bereits vor der Unterzeichnung des Non-Disclosure Agreements Informationen ausgetauscht haben, sollten Sie darauf achten, dass das Non-Disclosure Agreement die Regelung enthält, dass auch diese geschützt sind.

Gestalten Sie Ihre englischsprachige Vertraulichkeitsvereinbarung individuell und schützen Sie Ihre vertraulichen Informationen. Für den Fall eines Verstoßes können Sie zudem zum effektiven Schutz der Geheimhaltungsverpflichtung eine Vertragsstrafe festlegen.

Warum ist eine Vertragsstrafe im NDA sinnvoll?

Bei einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht kann der Nachweis eines Schadens schwierig sein. Um trotzdem die andere Seite effektiv von Verstößen abzuhalten, können Sie in diesem Non-Disclosure Agreement eine Vertragsstrafe vereinbaren. Sie haben die Möglichkeit, bereits jetzt die Höhe der Vertragsstrafe festzulegen, wobei ein hoher Betrag meist abschreckende Wirkung hat. Dabei ist allerdings auch zu bedenken, dass Vertragsstrafenversprechen zwischen Nichtkaufleuten unwirksam sein können, wenn die Vertragsstrafe unangemessen ist. Im Zweifel sollten Sie daher eine flexible Vertragsstrafe vereinbaren, die durch Gerichte auch angepasst werden kann. Mit einer flexiblen Vertragsstrafe können Sie im Einzelfall besser auf Verstöße gegen das NDA reagieren.

Wer unterschreibt das NDA?

Die Unterzeichner des NDA müssen für beide Vertragspartner jeweils gesamtvertretungsberechtigt sein. Dies sind meist Inhaber, Geschäftsführer, Prokuristen oder Inhaber einer Handlungsvollmacht.

Unser Praxistipp:

Wenn Sie sich für die Vereinbarung einer festen Vertragsstrafe entscheiden, sollte diese mindestens € 5.001 betragen, damit im Streitfall Landgerichte entscheiden. Liegt der vereinbarte Betrag unter € 5.001, dann sind Amtsgerichte mit der Angelegenheit befasst, die häufig über weniger Erfahrung im unternehmerischen Verkehr verfügen.

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