Direkt zum Inhalt

Handelsregisteranmeldung Gründung

Melden Sie Ihre neu gegründete GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) beim Handelsregister an. Erst mit dem Eintrag gilt Ihr neues Unternehmen offiziell als gegründet. Diese Handelsregisteranmeldung stellt sicher, dass Sie bei Ihren Angaben nichts vergessen und somit der erfolgreichen Gründung nichts im Wege steht.

Das bieten wir Ihnen

  • Dieses Dokument enthält alle für den Ersteintrag notwendigen vom Geschäftsführer zu leistenden Versicherungen und Erklärungen
  • Die Regelungen Ihres Gesellschaftsvertrages können aufgenommen werden
  • Sie haben die Möglichkeit zur Regelung der Gründungskosten
  • Geeignet für Bargründungen, d. h. das Stammkapital wird ausschließlich in Geldeinlagen eingebracht
  • Geeignet für Gründungen mit den Smartlaw-Gesellschaftsverträgen
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

Handelsregisteranmeldung mit Smartlaw - so funktioniert’s

Bei der Erstellung der notwendigen Dokumente zur Gründung und Handelsregisteranmeldung werden Sie jeweils durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt nachempfunden ist. Am Ende des Dialoges erhalten Sie ein Dokument (PDF, DOCX oder RTF), das angepasst an die individuellen Bedürfnisse Ihrer Gründung dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht.

Alle Inhalte und Formulierungen der Handelsregisteranmeldung wurden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete, falsch formulierte Dokumente oder fehlerhaft ausgefüllte Mustervorlagen gehören somit der Vergangenheit an.

Und wenn es Änderungen in der Rechtsprechung gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie als Abo-Kunden die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihre Verträge betroffen sein sollten.

Die Gründungsunterlagen sowie alle anderen Rechtsdokumente, die mit Ihrem neuen Unternehmen in Zusammenhang stehen, können Sie bequem speichern und verwalten.

Achtung:

Die ausgedruckte und unterschriebene Handelsregisteranmeldung muss noch von einem Notar beglaubigt werden!

Erstellen Sie jetzt das Dokument zur Erstanmeldung beim Handelsregister

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

Image
Smartlaw ist geprüft von Trusted Shops, TÜV-Zertifiziert & Mitglied der Datenschutzvereinigung GDD

Einsetzbar für alle Gründungen mit Smartlaw

Diese Handelsregisteranmeldung kann momentan nur für die Gründung von Gesellschaften genutzt werden, die den Smartlaw-Gesellschaftsvertrag verwenden. Es ist geplant, die Handelsregisteranmeldung so auszubauen, dass auch andere Gründungen damit angemeldet werden können. Aktuell raten wir davon ab, dass Sie diese Handelsregisteranmeldung einreichen, wenn Sie nicht unseren Gesellschaftsvertrag verwenden.

Der Eintrag in das Handelsregister

Die Handelsregistereintragung ist für den Gründungsvorgang einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder einer Unternehmensgesellschaft (haftungsbeschränkt) ein besonderer Moment. Mit der Eintragung in das Handelsregister erlangt Ihr Unternehmen den Status als GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt). Es handelt sich um einen notwendigen Gründungsschritt, den jeder Geschäftsführer bzw. jeder Gesellschafter auf seiner „Checkliste“ haben muss. Obwohl dieser Schritt so wichtig für die Entstehung der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) ist, kommt es in der Praxis häufig zu Fehlern beim Registergericht. Dabei werden oft bestimmte Unterlagen und Informationen vergessen.

Mit Smartlaw erhalten Sie eine rechtssichere und auf Ihren Gesellschaftsvertrag zugeschnittene, nach dem Stand der aktuellen Rechtsprechung erstellte, Handelsregisteranmeldung.

Wer erstellt die Unterlagen?

Der Weg zum Notar ist für Sie bei der Erstanmeldung unumgänglich. Er führt im Regelfall die Anmeldung durch und berät Sie im Verfahren über die notwendigen Schritte.

Mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht die GmbH oder UG als juristische Person in ihrer finalen Form. Die Eintragung der Gesellschaft muss von den bei der Gründung bestellten Geschäftsführern beim Handelsregister angemeldet werden.

Auch die Handelsregisteranmeldung muss durch einen Notar beglaubigt werden. Die am Gründungsvorgang Beteiligten können dem Notar den finalen Entwurf der Anmeldung vorlegen. In so einem Fall braucht der Notar nur die Unterschrift(en) zu beglaubigen (sog. Beglaubigung ohne Entwurf). Ohne Beglaubigung unterbleibt eine Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister!

Weitere erforderliche Unterlagen für die Erstanmeldung Ihrer Gesellschaft

Neben der Handelsregisteranmeldung inkl. Versicherungen müssen Sie folgende Dokumente beim Registergericht vorlegen:

a) notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag und den Beschluss über die Bestellung der Geschäftsführer

b) Gesellschafterliste, die von sämtlichen Geschäftsführern unterschrieben ist. Nachweise über die Einzahlung der Bareinlage (z. B. Einzahlungsbelege) müssen dem Registergericht nicht vorgelegt werden. Sie kann das Gericht nur bei erheblichen Zweifel an der Richtigkeit der Versicherung über die bewirkte Bareinlage verlangen.

Erstellen Sie jetzt das Dokument zur Erstanmeldung beim Handelsregister