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Gesellschaftsvertrag GmbH

Fehler in den Gründungsunterlagen einer GmbH können im Ernstfall den ganzen Geschäftsbetrieb lahmlegen. Vertrauen Sie nicht auf Standardvorlagen, sondern stellen Sie Ihr Unternehmen von Anfang an rechtssicher auf.

Hier erstellen Sie einen individuellen Gesellschaftsvertrag nach aktuellem Stand der Rechtsprechung.

Was regelt diese GmbH-Satzung?

  • Gesellschaftsvertrag für sämtliche gesetzlich zulässige Verwendungszwecke
  • Geeignet für eine Bargründung mit zwei oder bis zu fünf Gesellschaftern
  • Sie erhalten Unterstützung bei Ihren Eingaben mit Hinweisen und Erklärungen
  • Berücksichtigung von allen aktuellen rechtlichen Vorgaben
  • Regeln Sie die Beschlussfähigkeit und Mehrheitsverhältnisse bei Gesellschafterbeschlüssen
  • DSGVO-konform
  • Wir prüfen anhand Ihrer Eingaben, ob die individuellen Gesellschafteranteile das von Ihnen angegebene Gesellschaftskapital ergeben

Weitere Informationen

GmbH-Gründung mit Smartlaw - so funktioniert’s

Bei der Erstellung der notwendigen Dokumente zur Gründung einer GmbH und zur Handelsregisteranmeldung werden Sie jeweils durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt nachempfunden ist. Am Ende des Dialoges erhalten Sie ein Dokument (PDF oder DOCX), das angepasst an die individuellen Bedürfnisse Ihrer Gründung dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht.

Alle Inhalte und Formulierungen des Gesellschaftsvertrages werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete, falsch formulierte Dokumente oder fehlerhaft ausgefüllte Mustervorlagen gehören somit der Vergangenheit an.

 

Erstellen Sie jetzt einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH

Und wenn es Änderungen in der Rechtsprechung gibt? Kein Problem! Wir überwachen für unsere Abo-Kunden die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihre Verträge betroffen sein sollten.

Die Gründungsunterlagen sowie alle anderen Rechtsdokumente, die mit Ihrem neuen Unternehmen in Zusammenhang stehen, können Sie bequem speichern und verwalten.

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Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.

Zeit ist Geld – vor allem für Unternehmer. Mit Smartlaw haben Sie die rechtssichere Lösung für Ihr Problem immer sofort zur Hand. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, können Sie sich mehr auf Ihr Business konzentrieren.

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

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Smartlaw ist geprüft von Trusted Shops, TÜV-Zertifiziert & Mitglied der Datenschutzvereinigung GDD

Worauf ist bei der GmbH-Gründung zu achten?

1. Gesellschafter

Jedermann, der geschäftsfähig (mindestens 18 Jahre alt und keine psychischen Einschränkungen) ist, kann Gesellschafter einer GmbH werden. Eine Mindestanzahl an Gesellschaftern besteht nicht. Auch eine Ein-Mann-GmbH ist möglich.

2. Abschluss einer gesonderten Gesellschaftervereinbarung

Der Gesellschaftsvertrag stellt lediglich das Grundgerüst der GmbH dar und regelt nur die grundlegenden Verhältnisse der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter. Um insbesondere das Rechtsverhältnis der einzelnen Gesellschafter untereinander detaillierter regeln zu können, ist zusätzlich der Abschluss einer Gesellschaftervereinbarung ratsam. Die Gesellschaftervereinbarung wird überwiegend ebenfalls notariell beurkundet, ist aber nicht öffentlich einsehbar.

3. Stammkapital

Das Stammkapital der GmbH muss mindestens EUR 25.000,00 betragen. Bei Gründung der GmbH muss mindestens die Hälfte dieses Betrages (EUR 12.500,00) als Einlage in die GmbH geleistet werden. Sie sollte in bar geleistet werden. Die Einlage ist auch in Form von Sacheinlagen möglich, aber ganz überwiegend nicht empfehlenswert.

4. Notarielle Beurkundung

Der Gesellschaftsvertrag kann nur wirksam geschlossen werden, wenn der Vertragsschluss durch einen Notar beurkundet wird. Wird die Beurkundung nicht vorgenommen, ist der Vertrag nichtig. Auch die wirksame Gründung der GmbH kann nur mittels eines Notars erfolgen.

5. Eintrag im Handelsregister

Die Gründung der GmbH wird erst durch Eintragung im Handelsregister wirksam. Der Notar wird, sobald alle Gründungsvoraussetzungen vorliegen, die Eintragung veranlassen. Hierbei ist zu beachten, dass auch der Gesellschaftsvertrag zum Handelsregister eingereicht und durch das Registergericht veröffentlicht wird. Der Inhalt des Gesellschaftsvertrages ist dann für jedermann, z. B. unter www.handelsregister.de öffentlich einsehbar.

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