Direkt zum Inhalt

Gesellschaftsvertrag Ein-Personen-Gesellschaft (dt./engl.)

Zur Gründung Ihrer Ein-Personen-GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) erhalten Sie hier einen Vertrag in deutscher Sprache inklusive englischer Übersetzung. Sie erhalten ein fertig formuliertes Dokument als PDF oder RTF zur Beurkundung beim Notar.

Was regelt dieser Gesellschaftsvertrag?

  • Sie erhalten ein rechtssicheres, deutschsprachiges Dokument, welches zur Beurkundung beim Notar geeignet ist
  • Zusätzlich bekommen Sie eine Übersetzung des Dokuments in englischer Sprache
  • Erstellen Sie Ihren Gesellschaftsvertrag unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben des Musterprotokolls gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 1a) GmbHG
  • Wir geben Ihnen umfangreiche, aktuelle Informationen und Hinweise bei späteren Rechtsänderungen
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

So funktioniert Smartlaw

Bei der Erstellung der notwendigen Dokumente zur Gründung einer Einpersonengesellschaft werden Sie jeweils durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt nachempfunden ist.

Am Ende des Dialoges erhalten Sie ein fertig formuliertes Dokument, das angepasst an die individuellen Bedürfnisse Ihrer Gründung dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Denn alle Inhalte und Formulierungen des Gesellschaftsvertrages wurden von renommierten Rechtsanwälten erarbeitet.

Und wenn es Änderungen in der Rechtsprechung gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie als Abo-Kunden die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihre Verträge betroffen sein sollten.

Den Gesellschaftsvertrag sowie alle anderen Rechtsdokumente, die mit Ihrem neuen Unternehmen in Zusammenhang stehen, können Sie bequem ablegen und jederzeit einsehen.

Achtung: Der ausgedruckte und unterschriebene Gesellschaftsvertrag muss noch von einem Notar beglaubigt werden!

Erstellen Sie jetzt die Satzung inkl. englischer Übersetzung zur Gründung einer Ein-Mann-Gesellschaft

Individueller als Vertragsmuster. Einfach und schnell.

Smartlaw kann eine große Anzahl standardisierbarer Geschäftsvorfälle abdecken. Nehmen sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst in die Hand und erstellen Sie Ihre Rechtsdokumente in wenigen Minuten.

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

Image
Smartlaw ist geprüft von Trusted Shops, TÜV-Zertifiziert & Mitglied der Datenschutzvereinigung GDD

GmbH-Gründung als alleiniger Gesellschafter

Die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) erfordert einen Gesellschaftsvertrag, welcher anschließend durch einen Notar beurkundet werden muss. Auch wenn Sie der einzige Gründer sind und Ihre Gesellschaft als alleiniger Gesellschafter errichten wollen, müssen Sie diese Schritte einhalten. Wir helfen Ihnen dabei, den erforderlichen Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, mit allen für die Anmeldung beim Handelsregister notwendigen Informationen, wie dem Firmennamen, Unternehmenssitz und Gegenstand Ihrer Gesellschaft, rechtssicher zu erstellen. Neben der deutschsprachigen Ausführung erhalten Sie hier zusätzlich eine englische Übersetzung des Gesellschaftsvertrags. Diese dient nur dem besseren Verständnis des nicht deutschsprachigen Gesellschafters und ist ohne rechtliche Wirkung.

WER DARF EINE EIN-MANN-GMBH GRÜNDEN?

Eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) muss mindestens aus einem Gesellschafter bestehen. Dieser alleinige Gesellschafter muss geschäftsfähig sein, d. h. er muss volljährig (18 Jahre) sein und darf psychisch keinen krankhaften Einschränkungen unterliegen.

GMBH ODER UG (HAFTUNGSBESCHRÄNKT)?

Ob Sie eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gründen, richtet sich nach der Höhe des Stammkapitals, welches Sie aufbringen können bzw. wollen. Für die GmbH-Gründung sind mindestens 25.000 € notwendig, welche Sie als alleiniger Gesellschafter als Einlage zu leisten haben. Bitte beachten Sie, dass unser Dokument nur für Bareinlagen und nicht für die Stellung der Einlage durch Sachwerte geeignet ist. Erreicht das Stammkapital nicht die erforderlichen 25.000 €, so ist die UG (haftungsbeschränkt) die für Sie richtige Gesellschaftsform. Die Gründung ist ab einer Einlage von 1 € möglich.

BEURKUNDUNG DURCH DEN NOTAR

Es ist zwingend notwendig, dass Sie den Gesellschaftsvertrag durch einen Notar, welchen Sie frei wählen können, beurkunden lassen. Ohne eine solche notarielle Beurkundung kann Ihre Satzung keine Wirksamkeit erlangen und ist nichtig. Die Gründung der Gesellschaft ist ohne den Gang zum Notar nicht möglich.

HANDELSREGISTERANMELDUNG

Weitere Voraussetzung für die erfolgreiche Gesellschaftsgründung ist die Eintragung im Handelsregister. Diese wird Ihr Notar für Sie beantragen, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen. Die Anmeldung erfolgt auch unter Vorlage des Gesellschaftsvertrags; dieser wird durch das Registergericht veröffentlicht, da das Handelsregister der Information der Öffentlichkeit dient.

HINWEIS ZUR ENGLISCHEN ÜBERSETZUNG

Der Gesellschaftsvertrag muss in deutscher Sprache vorliegen und beurkundet werden. Nur die Einreichung von Unterlagen auf Deutsch führen zur Eintragung ins Handelsregister und dementsprechend zur wirksamen Gesellschaftsgründung. Darum hat die von uns zur Verfügung gestellte englische Übersetzung keinerlei rechtliche Wirkung. Sie dient lediglich dem besseren Verständnis und soll dem nicht deutschsprachigen Gründer die Erstellung und den Umgang mit dem Gesellschaftsvertrag erleichtern. Sie ist damit als zusätzlicher Service zu verstehen, welcher nicht rechtsverbindlich ist.

Erstellen Sie jetzt die Satzung inkl. englischer Übersetzung zur Gründung einer Ein-Mann-Gesellschaft