Job-Sharing-Vertrag

Eine moderne Form der Arbeitsteilung ist das Jobsharing, welches eine Alternative zur klassischen Teilzeitstelle ist. Hier teilen sich zwei Arbeitnehmer eine Position und die damit verbundene Arbeitszeit und Verantwortung. Der Jobsharing-Vertrag bildet diese besondere Form der Teilzeitarbeit ab und beinhaltet neben den herkömmlichen arbeitsvertraglichen Regelungen auch die speziell benötigten Klauseln zum Jobsharing.

Was regelt dieser Jobsharing-Vertrag?

  • Verwendbar für einen Arbeitnehmer, der sich einen Arbeitsplatz teilt
  • Der Vertrag enthält alle für das Jobsharing relevanten Regelungen, z. B. zur Vertretung eines verhinderten Jobsharing-Partners oder zur gemeinsamen Abstimmung der Arbeitszeitverteilung
  • Sie erhalten Hilfe bei der Auswahl eines befristeten oder unbefristeten Vertrages
  • Vergütungsregelungen (Bonus, Provision, Überstunden) sowie Hinweise zum Mindestlohn
  • Urlaubsregelungen, Überstundenausgleich und Regelungen zur Nebentätigkeit
  • Zahlreiche Vereinbarungen, z. B. Dienstwagen, Reisekosten, private Internetnutzung, können optional hinzugefügt werden
  • Mit dem Smartlaw-Abo profitieren Sie nicht nur von der bequemen Online-Verwaltung Ihrer Dokumente, Sie werden auch über relevante Änderungen im Arbeitsrecht informiert
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

Achtung: zusätzlich zu diesem Arbeitsvertrag benötigen Sie seit dem 01.08.2022 nach § 2 Nachweisgesetz ein Zusatzdokument zum Arbeitsvertrag, das Sie ebenfalls bequem mit Smartlaw erstellen können. Wenn Sie bereits einen Arbeitsvertrag mit Smartlaw oder auch anderweitig erstellt haben, können Sie diesen mit unserem Zusatzdokument weiter verwenden und benötigen keinen komplett neuen. In unseren Abos "Business & Unternehmen" sowie "Business-Premium" ist das Zusatzdokument selbstverständlich kostenfrei enthalten.

So funktioniert die interaktive Vertragserstellung

  • Einfach
    Sie benötigen zur Erstellung des Jobsharing-Vertrags keine juristischen Kenntnisse und müssen nicht lange formulieren. Sie beantworten nur einige Fragen.
  • Qualität aus erster Hand
    Alle Vertragstexte werden von renommierten Rechtsanwälten für Arbeitsrecht erstellt und immer auf dem aktuellen Stand gehalten.
  • Individuell
    Mit dem intelligenten Vertragsdialog erstellen Sie einen Jobsharing-Vertrag, der zu Ihrem Unternehmen passt - ohne überflüssige Klauseln oder unpassende Formulierungen.
  • Sofort einsatzbereit
    Sie erhalten einen fertig formulierten Jobsharing-Vertrag in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

Erstellen Sie jetzt Ihren individuellen Jobsharing-Vertrag

Warum Smartlaw?

Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.

Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.

Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.

Video: So funktioniert Smartlaw

Der Inhalt dieses Videos liegt auf der externen Plattform YouTube. Um ihn sehen zu können bitten wir Sie, die Marketing Cookies in den Cookie-Einstellungen zu akzeptieren.

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Arbeitsplatzteilung mit dem Jobsharing-Vertrag

Was ist Jobsharing?

Das sogenannte Jobsharing, zu deutsch Arbeitsplatzteilung, bekommt im modernen Arbeitsleben eine immer größere Bedeutung. Das Jobsharing ist ein Arbeitszeitmodell für Teilzeitarbeitnehmer, bei dem sich zwei oder mehr Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz teilen. Sie übernehmen im Team die Verantwortung für die Position und teilen sich die Aufgaben und die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit eigenverantwortlich ein.

Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind mit dem neueren Arbeitszeitmodell des Jobsharings und seinen rechtlichen Besonderheiten noch nicht vertraut. Wir bieten Ihnen hier mit unserem Jobsharing-Vertrag einen individualisierten Vertrag, der auf die Besonderheiten dieser Arbeitsform detailliert eingeht und Ihnen gleichzeitig eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vertragsgestaltung eröffnet.

Erhalten die Arbeitnehmer einen gemeinsamen Arbeitsvertrag?

Nein, für jeden Arbeitnehmer ist ein eigener Jobsharing-Vertrag zu erstellen. In jedem Vertrag werden die Vereinbarungen, z. B. Einsatzzeiten oder Einsatzort, für jeden Arbeitnehmer individuell getroffen.

Sonn- und Feiertagsarbeit

Es ist zu beachten, dass der Jobsharing-Vertrag nicht für eine Tätigkeit mit Sonn- und Feiertagsarbeit geeignet ist, da diese gesetzlich nur ausnahmsweise zulässig ist und nicht der Disposition der Jobsharing-Partner überlassen werden darf.

Hinweis für Arbeitgeber zum Mindestlohngesetz

Seit der Einführung im Jahr 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für nahezu alle Arbeitnehmer in Deutschland. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn nun 12,00 EUR pro Stunde.

Das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns hat erhebliche Auswirkungen auf die Gestaltung von rechtssicheren Arbeitsverträgen. Dabei sind neben Vereinbarungen zur Vergütungshöhe auch viele andere Bereiche des Arbeitsvertrages betroffen. So beeinflusst das Mindestlohngesetz beispielsweise auch die Abgeltung von Überstunden oder die wirksame Vereinbarung einer Ausschlussfrist.

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