Arbeitsvertrag Werkstudent

Sie planen, einen Studenten in Ihrem Unternehmen zu beschäftigen? Dann hilft Ihnen dieser Arbeitsvertrag, das Werkstudentenprivileg auszunutzen. Dabei müssen vom Arbeitgeber jedoch einige wichtige Regeln beachtet werden.

Erstellen Sie jetzt einfach und schnell mit Smartlaw den passenden Werkstudentenvertrag für Ihr Unternehmen.

Was beinhaltet dieser Werkstudentenvertrag genau?

  • Beginn und Ende der Tätigkeit des Werkstudenten
  • Wöchentliche Arbeitszeiten und optional Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Hinweise zur Ausnutzung des Werkstudentenprivilegs
  • Regelungen zum Ersatz von Reisekosten oder Spesen
  • Regelungen zur privaten Nutzung von Telefon und Internet
  • Regelungen zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Krankheit
  • Probezeit und Kündigungsfristen
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

Achtung: zusätzlich zu diesem Arbeitsvertrag benötigen Sie seit dem 01.08.2022 nach § 2 Nachweisgesetz ein Zusatzdokument zum Arbeitsvertrag, das Sie ebenfalls bequem mit Smartlaw erstellen können. Wenn Sie bereits einen Arbeitsvertrag mit Smartlaw oder auch anderweitig erstellt haben, können Sie diesen mit unserem Zusatzdokument weiter verwenden und benötigen keinen komplett neuen. In unseren Abos "Business & Unternehmen" sowie "Business-Premium" ist das Zusatzdokument selbstverständlich kostenfrei enthalten.

So funktioniert die innovative Vertragsgestaltung

  • Einfach
    Sie benötigen zur Erstellung des Werkstudentenvertrags keine Kenntnisse zum Werkstudentenprivileg und müssen nicht lange formulieren. Sie beantworten nur einige einfache Fragen.
  • Mehr Wissen
    Profitieren Sie von nützlichen Praxistipps unserer Rechtsexperten und Top-Anwälte.
  • Sofort einsatzbereit
    Sie erhalten einen fertig formulierten Werkstudentenvertrag als PDF (zum Ausdrucken) und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

Warum Smartlaw?

Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.

Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.

Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.

Video: So funktioniert Smartlaw

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Was Sie zur Beschäftigung von Werkstudenten noch wissen sollten

Was bedeutet Werkstudentenprivileg? Für wen gilt es?

Die Beschäftigung eines Werkstudenten ist - abgesehen von dem sozialversicherungsrechtlichen Werkstudentenprivileg - arbeitsrechtlich zunächst als ein reguläres Arbeitsverhältnis anzusehen. Das Werkstudentenprivileg bedeutet, dass der Student nur in der Rentenversicherung versicherungspflichtig ist und nur diese Beiträge als Sozialabgaben abgeführt werden müssen. Das Gehalt des Studenten ist jedoch lohnsteuerpflichtig. Grundlage für dieses Privileg ist die Voraussetzung, dass für den betreffenden Studenten das Studium den größten Teil seiner Arbeitskraft und Zeit in Anspruch nimmt.

Für das Werkstudentenprivileg sollten folgende Bedingungen erfüllt sein:

  1. Ihre studentische Hilfskraft ist an einer Hochschule immatrikuliert
  2. Die Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche wird vom Werkstudenten nicht überschritten
    oder
    die Beschäftigung ist auf 3 Monate befristet
  3. Die Fachsemesterzahl (nicht zu verwechseln mit Hochschulsemestern) des Werkstudenten beträgt maximal 25 - dazu sollten Sie die Immatrikulationsbescheinigung überprüfen
  4. Der Student befindet sich in einem Vollzeitstudium und nicht in einem Promotions-, Weiterbildungs-, Fern- oder Teilzeitstudium
  5. Die Abschlussprüfung wurde noch nicht abgelegt

Warum ist der Vertrag befristet?

Sofern auf Ihren Betrieb das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist, würde auch ein Werkstudent nach 6 Monaten den allgemeinen Kündigungsschutz genießen. Ihr Werkstudentenvertrag wird daher vorsorglich eine Befristung enthalten.

Achtung: Soll Ihre studentische Hilfskraft mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, dann besteht das Werkstudentenprivileg grundsätzlich nur dann, wenn das Arbeitsverhältnis auf maximal 3 Monate befristet ist.

Werkstudent oder Minijobber?

Soll der Student ein monatliches Bruttogehalt von EUR 450,00 („Minijob-Grenze") oder weniger erhalten, ist er sozialversicherungsrechtlich und steuerrechtlich nicht als Werkstudent, sondern als geringfügig Beschäftigter zu behandeln. In diesem Fall sollten Sie den Minijob-Vertrag nutzen.

Wenn Sie bei der Auswahl des richtigen Arbeitsvertrages unsicher sind, nutzen Sie einfach unseren Arbeitsvertragsfinder.

Gilt für studentische Hilfskräfte auch der Mindestlohn?

Seit der Einführung im Jahr 2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn für nahezu alle Arbeitnehmer in Deutschland. Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der Mindestlohn nun 12,00 EUR pro Stunde. Im Interviewprozess zu diesem Vertrag weisen wir Sie gezielt auf die Neuregelungen des Mindestlohngesetzes hin und erleichtern Ihnen durch konkrete Handlungsempfehlungen die Beantwortung der Fragen.

Erstellen Sie jetzt den individuellen Werkstudentenvertrag

Ihre Daten sind sicher!

Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

Recht haben. Sicher sein. Besser arbeiten.

Zeit ist Geld – vor allem für Unternehmer. Mit Smartlaw haben Sie die rechtssichere Lösung für Ihr Problem immer sofort zur Hand. Weil Sie das Risiko von juristischen Auseinandersetzungen deutlich reduzieren, können Sie sich mehr auf Ihr Business konzentrieren.