Sideletter zum Arbeitsvertrag

Wenn Unternehmen Mitarbeiter werben, die für den neuen Job umziehen müssen, kann es sinnvoll sein, Ihnen mit einem Antrittsbonus oder mit der Übernahme der Umzugskosten einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen.

Was regelt diese Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag?

  • Anteilige oder volle Übernahme von Umzugskosten und/oder
  • Gewährung eines Antrittsbonus (Sign-On-Bonus)
  • Inkl. Rückzahlungsklausel, falls der neue Mitarbeiter das Unternehmen frühzeitig verlässt
  • DSGVO-konform

Weitere Informationen

So funktioniert die Vertragserstellung mit Smartlaw

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  • Unterschreiben & fertig!

    Sie erhalten einen ausformulierten und einsatzbereiten Sideletter in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word).

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Warum Smartlaw?

Mit Smartlaw erhalten Sie immer juristisch hochwertige Rechtsdokumente. Mit unserer Software werden Sie durch einen einfachen Frage-Antwort-Dialog geführt, der dem Gespräch zwischen Mandant und Anwalt ähnelt. Am Ende erhalten Sie ein Dokument, das an Ihre Bedürfnisse angepasst ist und dem derzeitigen Stand der Rechtsprechung entspricht. Alle Formulierungen werden von renommierten Rechtsanwälten erstellt. Veraltete oder fehlerhaft ausgefüllte Musterdokumente gehören somit der Vergangenheit an.

Alle Dokumente können Sie bequem online speichern und jederzeit einsehen.

Und wenn es ein neues Urteil gibt? Kein Problem! Wir überwachen für Sie die aktuelle Rechtsprechung und informieren Sie, wenn Ihr Vertrag betroffen sein sollte.

Video: So funktioniert Smartlaw

Der Inhalt dieses Videos liegt auf der externen Plattform YouTube. Um ihn sehen zu können bitten wir Sie, die Marketing Cookies in den Cookie-Einstellungen zu akzeptieren.

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Smarte Dokumente statt einfache Muster

Veraltete Verträge oder billige Mustervorlagen können aufgrund der Schnelllebigkeit des Arbeitsrechts viele Fehler oder unwirksame Klauseln beinhalten. Smartlaw-Dokumente bieten Sicherheit:

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Aus Ihren Antworten wird Ihr individuelles Dokument generiert. Überflüssige Klauseln oder für Sie unpassende Regelungen, wie sie in vielen Mustern üblich sind, finden Sie darin nicht.

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Alle Smartlaw-Dokumente sind auf dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung. Als Abo-Kunde weisen wir Sie immer auf für Sie relevante Rechtsänderungen hin.

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Der Frage-Antwort-Dialog sowie die Inhalte aller Smartlaw-Rechtsdokumente wurden von erfahrenen Rechtsanwälten entwickelt.

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Smartlaw unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht. Da die Sicherheit Ihrer Daten für uns oberste Priorität besitzt, wenden wir Prozesse und Vorschriften an, die weit über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Unser Datenschutz ist vom TÜV Hessen geprüft und zertifiziert.
 

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Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag

Der Arbeitsmarkt wird nicht nur internationaler, sondern auch zunehmend mobiler. Oft sind es jedoch nicht die Unternehmen, die ihren Standort wechseln, sondern die Mitarbeiter. Um neuen Mitarbeitern den Wechsel zu erleichtern oder schmackhafter zu machen, werben Unternehmen in der Regel mit einem Antrittsbonus oder der Übernahme der Umzugskosten.

Wenn Sie Ihrem Mitarbeiter bei Abschluss des Arbeitsvertrages bestimmte Besonderheiten gewähren möchten, wie einen Sign-On-Bonus für die Unterschrift des Arbeitsvertrages oder die Übernahme der Umzugskosten, empfiehlt es sich in jedem Fall, diese in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag schriftlich zu fixieren.

Mit Smartlaw erhalten Sie einen rechtssicheren Sideletter zum Arbeitsvertrag, der nach dem aktuellen Stand der Rechtsprechung wirksame und durchsetzbare Klauseln, z. B. zur Rückzahlung, enthält.

Informationen Rückzahlungsverpflichtung

Sie können in diesem Sideletter sowohl für die Umzugskosten als auch für den Antrittsbonus eine sogenannte Rückzahlungsklausel vorsehen. Eine Rückzahlungsklausel soll den Arbeitnehmer für eine gewisse Dauer an das Unternehmen binden und eine zu frühzeitige Kündigung des Arbeitnehmers verhindern. In dieser Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag greift die Rückzahlungsklausel für den Fall, dass der Arbeitnehmer das Unternehmen aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, frühzeitig verlässt. Nach dem Inhalt der Klausel lösen daher sowohl arbeitgeberseitige verhaltensbedingte Kündigungen als auch eine arbeitnehmerseitige Kündigung, die nicht aus Gründen erfolgen, die ihren Ursprung in der Sphäre des Arbeitgebers haben, die Rückzahlungsverpflichtung aus.

Die Bindungsdauer reduziert den Rückzahlungsbetrag

Die Rückzahlungsverpflichtung darf sich nach der Rechtsprechung nur auf einen bestimmten Zeitraum erstrecken. Die Rechtsprechung hat eine maximale Bindungsdauer von drei Jahren anerkannt. Dieser Sideletter wird daher eine monatliche Reduzierung der Rückzahlungsverpflichtung von 1/36 pro Monat enthalten, so dass sich der vom Arbeitnehmer zu erstattende Betrag für jeden Monat seiner Unternehmenszugehörigkeit um 1/36 reduziert. Dabei werden nicht vollendete Monate aufgerundet.

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