Direkt zum Inhalt

Pferdekauf: lahmendes Pferd ist ein Sachmangel

Haustier 6. Februar 2026
Image
Reiterin hält ihren Kopf an den Kopf eines braunen Pferdes.

Cahya / stock.adobe.com -Symbolbild, KI generiert

Wer ein Pferd kauft, vertraut darauf, dass es den gewünschten Anforderungen entspricht. Doch was passiert, wenn sich kurz nach der Übergabe eine Lahmheit zeigt? Besonders beim Kauf eines Sportpferdes kann das schwerwiegende Folgen haben.

Wenn das Pferd nicht hält, was versprochen wurde

Beim Pferdekauf spielt das Vertrauen in die Eigenschaften des Tieres eine entscheidende Rolle. Gerade wenn ein Pferd für den Sport erworben wird, erwarten Käufer, dass es leistungsfähig und belastbar ist. In einem Fall vor dem Landgericht Frankenthal wurde deutlich, welche Konsequenzen es haben kann, wenn diese Erwartungen nicht erfüllt werden. Das Gericht stufte eine dauerhafte Lahmheit als klaren Sachmangel ein – auch dann, wenn der Kaufvertrag einen pauschalen Ausschluss wie „gekauft wie gesehen“ enthält. 

Warum „gekauft wie gesehen“ beim Pferdekauf oft nicht ausreicht

Die Käuferin hatte das Pferd nach einer Online-Anzeige besichtigt, einen Proberitt durchgeführt und klar kommuniziert, dass sie ein sporttaugliches Tier für Reitturniere suchte. Trotz dieser Absprachen wurde im Kaufvertrag ein allgemeiner Haftungsausschluss vereinbart. Kurz nach der Übergabe stellte sich jedoch heraus, dass das Pferd lahmte. Ein Tierarzt bestätigte, dass es dauerhaft nicht für den Sport geeignet sei.

Das LG Frankenthal entschied: Die Käuferin darf das Pferd zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen. Der pauschale Haftungsausschluss sei unwirksam, weil eine zentrale Eigenschaft – die Sporttauglichkeit – nicht vorhanden war. Wenn eine bestimmte Beschaffenheit ausdrücklich besprochen oder sogar zugesichert wurde, kann sich der Verkäufer nicht mehr auf Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“ berufen. Dieses Urteil verdeutlicht, wie entscheidend die richtigen vertraglichen Formulierungen beim Thema Pferdekauf Sachmangel sind.

Was dieses Urteil für Käufer bedeutet 

Das Urteil zeigt, dass Käufer sich beim Pferdekauf nicht jede Einschränkung gefallen lassen müssen. Besonders dann, wenn ein Tier für einen bestimmten Zweck – wie Sport, Zucht oder Freizeit – erworben wird, muss es diese Anforderungen erfüllen. Weicht das Pferd davon ab, liegt ein Sachmangel vor. Dieser kann Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz begründen. Für Käufer bedeutet das mehr Sicherheit, aber auch die Notwendigkeit, Verträge sauber zu formulieren und wichtige Eigenschaften klar festzuhalten.

LG Frankenthal, Urteil vom 1.8.2025, 7 O 257/22; n. rk.

Tipp
passende Verträge für Pferdekauf und Reitsport 
Wenn Sie ein Pferd kaufen, verkaufen oder gemeinsam nutzen möchten, sollten Sie auf einen klaren, juristisch geprüften Vertrag setzen. Smartlaw bietet Ihnen hierfür einen rechtssicheren Pferdekaufvertrag, den Sie individuell anpassen können. Alternativ können Sie auch einen Reitbeteiligungsvertrag erstellen – ideal, wenn Sie sich die Nutzung und die Kosten eines Pferdes mit einer weiteren Person teilen möchten. Ebenso hilfreich ist ein Einstellvertrag für die Unterbringung des Pferdes im Reitstall.