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Pferdeeinstellvertrag

Möchten Sie ein Pferd unterbringen bzw. einstellen? Ein Pferd in fremde Obhut zu geben bzw. ein fremdes Pferd in Obhut zu nehmen, ist zum Wohle des Pferdes mit einer Vielzahl an Leistungen des Stallbetreibers verbunden. Die wichtigsten Leistungen umfassen meist Unterbringung, Fütterung, Pflege, Stall-/ Boxreinigung, Gesundheitskontrolle und Bewegung des Pferdes.

Mit unserem Pferdeeinstellvertrag bieten wir Pferdehaltern und Stallbetreibern die Möglichkeit, die Unterbringung und Versorgung des Pferdes sicher und individuell zu gestalten.

Ihr individueller Einstellvertrag

  • Mit unserem Pferdeeinstellvertrag sichern Sie das Verhältnis zwischen Stallbetreiber und Pferdeeinsteller rechtlich ab
  • Insbesondere können Sie Vereinbarungen zur Vertragsdauer, zu den Kosten und zur Kündigung treffen
  • Treffen Sie weitere individuelle Regelungen und bestimmen Sie selbst, z.B. wie das Pferd untergebracht, wie oft es gefüttert und womit es gefüttert wird.
  • Sie können so vorab genau festlegen, welche Rechte und Pflichten der Stallbetreiber und der Einsteller des Pferdes haben.
  • Auch für minderjährige Pferdeeinsteller geeignet!

Sie möchten Ihr Pferd einer anderen Person Überlassen oder selbst auf einem fremden Pferd reiten? Dann erstellen Sie hier Ihren individuellen Reitbeteilligungsvertrag!

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Wofür benötigt man einen Pferdeeinstellvertrag?

Nicht jeder Pferdebesitzer hat die Möglichkeit, sein Pferd zu Hause unterzustellen und zu versorgen. Aus diesem Grund werden Pferde häufig mittels eines Pferdeeinstellvertrags (auch Pferdepensionsvertrag genannt) in einem Reitstall untergebracht. Bei einem solchen Vertrag steht regelmäßig nicht die Überlassung einer Unterbringungsmöglichkeit für das Pferd im Vordergrund, sondern vielmehr die Pflicht zur Fürsorge und Obhut über das Pferd.

Warum ist der Pferdeeinstellvertrag ein komplizierter Vertragstyp?

Pferdeeinstellverträge enthalten Elemente des Miet-, Verwahrungs-, Kauf- und Dienstvertrages. Es kann daher Schwierigkeiten bereiten, den Vertrag rechtlich richtig einzuordnen. Damit einher gehen Probleme, die Rechte und Pflichten, etwa bei der Haftung, richtig zu bestimmen. Mit unserem rechtssicheren Pferdeeinstellvertrag gehen Sie an dieser Stelle kein Risiko ein.

Welche Pflichten hat der Stallbetreiber?

Sie können die Pflichten des Stallbetreibers detailliert festlegen. Dazu gehört die Anzahl der täglichen Fütterungen, die Futterart und wer Zusatzfutter bereitstellt. Genauso können Sie Regelungen zum täglichen Ausmisten oder zur Nutzung von Reitanlage bzw. Reithalle individuell festlegen. Dabei muss der Stallbetreiber sicherstellen, dass von seiner Anlage und Unterbringung keine Gefahren für Mensch und Tier ausgehen. Das bedeutet eine sichere Einstellmöglichkeit, einwandfreie Futterqualität und, soweit vorhanden, Weidehaltung mit pferdetauglicher Umzäunung. Zusätzlich ist es möglich, spezielle eigene Vereinbarungen in den Vertrag aufzunehmen.

Welche Pflichten hat der Pferdeeinsteller?

Sie legen fest, wann und in welcher Höhe der Einstellpreis bezahlt werden muss und an welche Stallordnung sich der Einsteller halten muss. Typische Pflichten des Einstellers sind z.B. regelmäßige Impfung und Entwurmung des Pferdes oder der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Der Einsteller muss den Stallbetreiber über Eigenarten des Pferdes informieren, z.B. welche Futtersorten es nicht verträgt. Sollten Missstände auftreten, z.B. schlechtes Futter, ist der Einsteller nach dem Gesetz verpflichtet, diese gegenüber dem Stallbetreiber zu benennen und um Abhilfe innerhalb einer bestimmten Frist bitten. Danach kann er z.B. das Entgelt mindern.

Welche Rechte ergeben sich aus dem Pferdeeinstellvertrag?

Der Pferdeeinsteller hat das Recht die Unterstellmöglichkeit und, soweit vorhanden und von Ihnen ausgewählt, die Reithalle bzw. Reitanlage zu benutzen. Hierfür werden vom Stallbetreiber Schlüssel zur Verfügung gestellt. Dem Stallbetreiber steht unter Umständen ein Zurückbehaltungsrecht zu, falls das Entgelt nicht wie vereinbart gezahlt wird.

Können auch Minderjährige ihr Pferd unterbringen?

Teils sind die Personen, die ein Pferd unterbringen möchten, noch minderjährig. Dies ist grundsätzlich möglich - allerdings müssen die Eltern unbedingt im Vorfeld und beim Vertragsschluss mit eingebunden werden und den Vertrag für den Minderjährigen unterschreiben. Ein Vertrag ohne Zustimmung der Eltern wäre nichtig. Auch bezüglich der Aufsichtspflicht sollte eine Vereinbarung getroffen werden. Mit unserem Pferdeeinstellvertrag kommen auch minderjährige Reiter zum Ziel!

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