Tierhaltung: Alleinerbe muss für Tierheimkosten aufkommen
Ein Alleinerbe ist verpflichtet, für Haustiere des Verstorbenen aufzukommen. Als Eigentümer und Halter der Tiere hat er beispielsweise die Tierheimkosten für eine vorübergehend erforderliche Unterbringung zu übernehmen. Mehr lesen