Tierhalter muss für die Beseitigung von Hundehaufen aufkommen
Ein Hundehalter ist für sein Tier verantwortlich - auch für die Hinterlassenschaften. Lässt er den Hund ohne Leine laufen, muss er damit rechnen, dass der auf fremden Grundstücken sein Geschäft verrichtet. Er haftet für dessen Beseitigung.
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