Tieraufsicht aus Gefälligkeit: Wer haftet für die Folgen unangeleinten Gassigehens?
Wer die tägliche Gassirunde, die er als Freundschaftsdienst übernommen hat, ungefragt an Dritte weiterdelegiert, haftet für den Tod eines Hundes. Hier war der unangeleinte Hund weggelaufen und dehydriert verendet.
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