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Wann man für Schäden durch sein Haustier einstehen muss

Haustier 4. Mai 2016
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© bodza2 / fotolia.com

„Der tut nix“, hört man gemeinhin von Hundehaltern. Das mag zwar in den meisten Fällen stimmen, nicht selten verursachen Tiere aber auch ganz erhebliche Personen- und Sachschäden. Und dann stellt sich die Frage nach der Haftung des Halters.

Wann haftet der Tierhalter für ein von seinem Haustier verursachten Schaden?

Für Schäden durch ein sogenanntes Luxustier, also ein Tier, das nicht dem Beruf oder der Erwerbstätigkeit des Tierhalters dient, sondern zu Liebhaberzwecken und zur Unterhaltung gehalten wird (z. B. Hunde, Katzen), haftet der Tierhalter immer, also auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft. Im Gegensatz zum Halter eines Nutztieres kann er sich nicht dadurch von der Haftung befreien, dass er alles dafür getan hat, dass das Tier keinen Schaden anrichtet. Er haftet in jedem Fall verschuldensunabhängig für vom Tier angerichtete Schäden.

Beispiel: Gelingt es dem angeketteten und im Zwinger untergebrachten Hund trotzdem, auszureißen, haftet der Hundehalter, wenn der Hund einen Verkehrsunfall verursacht.

Wer ist Tierhalter?

Tierhalter, also die Person, die für Schäden durch das Tier haftbar gemacht werden kann, ist, wer normalerweise über das Tier bestimmen kann, für die Kosten des Tieres aufkommt und dem der Wert und der Nutzen des Tieres zusteht. Zwar ist in der Praxis regelmäßig der Eigentümer des Tieres zugleich der Halter, das muss aber nicht so sein. Tierhalter kann z. B. auch sein, wer ein Dressurpferd auf Dauer mietet.

In welchem Umfang haftet der Tierhalter?

Der Tierhalter haftet für Personen- und Sachschäden, die das Tier verursacht hat. Die Haftung für Schäden ist nicht betragsmäßig begrenzt. Beißt ein Hund zu oder verursacht ein Pferd einen Unfall, muss der Besitzer unter Umständen lebenslang für eine Rente des Verletzten aufkommen. Die Haftung bezieht sich auch auf Schmerzensgeldansprüche des Geschädigten.

Lesen Sie auch unseren Rechtstipp: Streitfall Haustier: Was Sie als Tierhalter wissen sollten

Kann der Tierhalter sein Haftungsrisiko versichern?

Die Privathaftpflichtversicherung beinhaltet zwar auch eine Art Haustierversicherung,mitversichert sind aber nur Schäden durch Kleintiere wie Katzen, Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel. Nicht versichert sind Schäden, die durch Hunde oder Pferde verursacht werden. Wegen der unbegrenzten und verschuldensunabhängigen Haftung des Tierhalters ist es deshalb ratsam, für diese Tiere eine separate Tierhalter-Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Muss man als Tierhalter eine Haftpflichtversicherung abschließen?

Eine Versicherungspflicht für alle Hundehalter besteht in Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In den anderen Bundesländern beschränkt sich die Versicherungspflicht auf Kampfhunde.

Was leistet die Tierhalter-Haftpflichtversicherung?

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung übernimmt bis zur vereinbarten Deckungssumme die von dem versicherten Tier verursachten Personen- und Sachschäden, ferner Vermögensschäden, die dem Geschädigten z. B. durch Verdienstausfall, Mietwagenkosten oder Pflegekosten entstehen. Auch Mietschäden (z. B. Verunreinigung des Teppichbodens durch einen Hund) oder Flurschäden (z. B. bei Reittieren) sind regelmäßig versichert.

Die Versicherung prüft auch, ob Schadensersatzansprüche überhaupt begründet sind. Unberechtigte Forderungen werden gegebenenfalls abgewehrt.

Auf was sollte man achten, wenn man eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen will?

Die Versicherungssumme sollte mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen. Sinnvoll ist es, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren und kleinere Schäden aus der eigenen Tasche zu zahlen. Das senkt die Beiträge.

Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde sollte einen Versicherungsschutz im Ausland umfassen. Diese ist häufig in den Versicherungsverträgen zeitlich begrenzt. Schäden, die der Hund in einer gemieteten Wohnung verursacht, sollten ebenfalls versichert sein. Welpen sollten für mindestens sechs Monate in der Versicherung mitversichert werden. Auch das private Hüten fremder Hunde sollte versichert werden.

Auch die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Pferde sollte den Versicherungsschutz im Ausland beinhalten. Auch Reitbeteiligungen sollten mitversichert sein. Deckschäden sollten in die Versicherung eingeschlossen sein; ein ungewollter Deckakt kann hohe Kosten verursachen. Fohlen in der Obhut des Muttertiers sollten bis zu zwölf Monate mitversichert sein.