Ehegattentestament: Wer erbt, wenn beide Ehepartner gleichzeitig sterben?
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Ehegattentestament – Was passiert bei gleichzeitigem Tod?
Ein kinderloses Ehepaar wurde tot in seiner Wohnung aufgefunden. Der genaue Todeszeitpunkt ließ sich nicht feststellen, nur die Zeiträume: Die Ehefrau starb zwischen dem 7. Januar 2023, der Ehemann zwischen dem 30. Dezember 2022 und dem 9. Januar 2023. Beide hatten sich in einem notariell beurkundeten, gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt. Nun stritten die Nichten und Neffen beider Seiten um das Erbe.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied: Da nicht sicher festgestellt werden konnte, wer zuerst verstorben ist, gilt nach § 11 Verschollenheitsgesetz die gesetzliche Vermutung, dass beide gleichzeitig gestorben sind. In diesem Fall kann keiner den anderen beerben, denn Erbe kann nur werden, wer zum Zeitpunkt des Erbfalls lebt. Somit fällt der Nachlass der Ehefrau an ihre Nichten und Neffen, der Nachlass des Ehemannes an seine Verwandten.
Warum ist das für Sie wichtig?
Selbst ein gemeinschaftliches Testament schützt nicht vor allen Unsicherheiten. Wenn beide Ehepartner gleichzeitig sterben, greift die gesetzliche Regelung – und das kann zu unerwarteten Erbfolgen führen. Wer Streit unter Angehörigen vermeiden will, sollte rechtzeitig klare Regelungen treffen.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.9.2024, 14 W 95/23
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