Direkt zum Inhalt

Ehegattentestament: OLG Zweibrücken stärkt Pflicht zur vollständigen Eröffnung

Erben & Schenken 27. Februar 2026
Image
Ehegatten schreiben gemeinsam sein Ehegattentestament

gearstd / stock.adobe.com - Symbolbild, KI generiert

Das Oberlandesgericht Zweibrücken hat entschieden, dass ein gemeinschaftliches Ehegattentestament vollständig eröffnet werden muss, wenn die Verfügungen nicht klar trennbar sind. Im konkreten Fall wollte ein Witwer nur die Teile des Testaments eröffnen lassen, die seine verstorbene Ehefrau betreffen.

Warum das OLG Zweibrücken das Ehegattentestament vollständig eröffnet

Im zugrunde liegenden Fall hatten Eheleute ein notarielles Ehegattentestament errichtet und amtlich verwahren lassen. Nach dem Tod der Ehefrau beantragte der überlebende Ehemann, nur die Verfügungen seiner Frau zu eröffnen. Das Nachlassgericht kündigte jedoch an, das gesamte Testament bekanntzugeben

Das OLG Zweibrücken bestätigte dieses Vorgehen: Grundsätzlich ist jedes verwahrte Testament nach dem Tod eines Ehegatten vollständig zu eröffnen (§ 248 FamFG). Eine Ausnahme besteht nur, wenn die Verfügungen des überlebenden Ehegatten klar trennbar sind (§ 349 FamFG).

Da die Eheleute hier jedoch in der WirForm formuliert hatten (Wir ordnen an ...), handelt es sich um eine einheitliche gemeinschaftliche Verfügung ohne sprachliche Trennbarkeit. Damit muss das gesamte Ehegattentestament eröffnet werden. 

Was bedeutet „WirForm und warum verhindert sie Geheimhaltung?

Die WirForm ist juristisch bedeutsam, weil sie zeigt, dass beide Ehegatten gemeinsam entscheiden wollten. Sobald Formulierungen wie Wir, der Überlebende von uns oder andere kollektive Begriffe genutzt werden, lassen sich die Verfügungen nicht mehr dem einzelnen Ehepartner zuordnen. Genau das war hier der Fall.

Das Gericht stellte klar, dass ein Geheimhaltungsinteresse des überlebenden Ehegatten keine Rolle spielt, wenn die gemeinsame Verfügung nicht trennbar ist. Selbst die Möglichkeit, spätere Änderungen vorzunehmen, ändert daran nichts: Das Testament ist trotzdem zu eröffnen. 

Damit verdeutlicht das OLG: Wer im Ehegattentestament klare Trennung wünscht, muss dies sprachlich sauber formulieren. Ansonsten wird das Dokument im Erbfall vollständig offenbart.

Fazit: Warum diese Entscheidung für Sie wichtig ist

Das Urteil zeigt, wie entscheidend klare Formulierungen im Ehegattentestament sind. Wer in der WirForm schreibt, schafft eine gemeinsame Verfügung, die im Erbfall vollständig offengelegt wird auch gegenüber Dritten. Wenn Sie Verfügungen für den überlebenden Ehepartner später geheim halten möchten, müssen diese eindeutig getrennt formuliert werden. 

Für alle, die ein Ehegattentestament planen oder bereits eines erstellt haben, macht die Entscheidung deutlich: Sorgfältige Formulierungen verhindern Missverständnisse und sichern Ihre Vorstellungen über den Nachlass besser ab.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.5.2024, 8 W 13/24

Tipp
Ein Ehegattentestament ist ein zentraler Baustein Ihrer gemeinsamen Nachlassplanung. Viele Paare wollen sicherstellen, dass der länger lebende Partner abgesichert ist und der Nachlass später so verteilt wird, wie sie es gemeinsam festgelegt haben. Gleichzeitig zeigt die Entscheidung des OLG Zweibrücken, wie wichtig klare Formulierungen sind, um spätere Streitigkeiten oder unerwartete Offenlegungen zu vermeiden. Um ein rechtssicheres, verständlich formuliertes und an Ihre individuelle Situation angepasstes Ehegattentestament zu erstellen, bietet Smartlaw eine einfache und sichere Lösung: Sie werden Schritt für Schritt geführt, erhalten ein anwaltlich entwickeltes Dokument und können es bequem zu Hause erstellen. So sorgen Sie gemeinsam vor – klar, rechtssicher und ohne unnötigen Aufwand.