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Erbausschlagung / Anfechtung

  • Erklären Sie die Erbausschlagung oder fechten Sie die Annahme der Erbschaft an
  • Widerrufen Sie Ihren Erbverzicht
  • Sie erhalten ein fertig formuliertes Anschreiben für Notar und Nachlassgericht

Ihre individuelles Anschreiben zur Ausschlagung einer Erbschaft

  • Schlagen Sie die Erbschaft aus, wenn Sie Ihr Erbe nicht antreten möchten
  • Haben Sie die Erbschaft bereits angenommen, können Sie Ihre Erklärung rückgängig machen, in dem Sie diese anfechten
  • Haben Sie Ihre Erbschaft bereits ausgeschlagen, so können Sie auch diese Erklärung anfechten und Ihr Erbe doch noch antreten
  • Sie erhalten das Anschreiben in den Dateiformaten PDF und DOCX (zur einfachen Bearbeitung, z. B. mit Microsoft Word)

Wann kann ich eine Erbschaft ausschlagen?

Wenn Sie erben, entweder durch die gesetzliche Erbfolge, durch ein Testament oder einen Erbvertrag, so ist nicht immer gesagt, dass man selbst dieses Erbe auch antreten möchte. Einen Nachlass aus Schulden will man ungern übernehmen und möglicherweise noch an die eigenen Kinder weitergeben. Doch es kann zahlreiche weitere Gründe geben, warum man nicht an der Erbschaft interessiert ist, und sei es, weil man schlichtweg nicht erben will.

Erklären Sie Ihren Erbverzicht einfach & schnell

Mit Smartlaw haben Sie die Möglichkeit, unter Berücksichtigung aller relevanten Details, die Ausschlagung des Erbes zu erklären. Falls nötig und gewollt können Sie dies auch für Ihre minderjährigen Kinder tun. Dazu beantworten Sie nur einige Fragen und für Sie erstellt der intelligente Smartlaw-Frage-Antwort-Dialog einen fertig formulierten Erbverzicht.

Was tun, wenn die Frist zum ausschlagen des Erbes abgelaufen ist?

Sollte eine Ausschlagung nicht mehr möglich sein, weil die einzuhaltende Frist abgelaufen ist oder Sie die Erbschaft schon angenommen haben, können Sie herausfinden, ob Sie die Erbschaft doch noch abwenden können, indem Sie die Anfechtung erklären. Wir bieten Ihnen dafür verschiedene Anfechtungsgründe und erläutern Ihnen, wann diese vorliegen.

Was tun, wenn ich eine Erbausschlagung widerrufen möchte?

Darüber hinaus ist unser Dokument auch für den gegenteiligen Fall, dass Sie Ihr Erbe ausgeschlagen haben, nun aber doch antreten wollen, geeignet. Sollten sich, nachdem Sie die Ausschlagung erklärt haben, neue Tatsachen oder Erkenntnisse für Sie ergeben, aufgrund derer Sie die Erbschaft annehmen wollen, können Sie auch ihren Erbverzicht widerufen. Mit Hilfe des Frage-Antwort-Dialogs werden Sie herausfinden, ob Sie so doch noch an Ihr Erbe kommen.

Erstellen Sie jetzt Ihr individuelles Anschreiben zur Erbausschlagung!

Antworten, wenn man sie braucht

Die Smartlaw-Rechtstipps geben Antworten auf Fragen, die Ihnen tagtäglich begegnen. Leicht verständlich,  mit vielen praktischen Beispielen und immer verfügbar, wenn man sie braucht.

Unser Aktualitätsversprechen: Die Smartlaw-Rechtstipps werden laufend überarbeitet und sind deshalb immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung.

 

Passgenauer als eine Vorlage. Einfach und schnell.

Häufig sind große Teile von Verträgen standardisiert. Smartlaw erspart Ihnen die Abstimmung mit Dritten. Nehmen Sie Ihre rechtlichen Angelegenheiten in die Hand und erstellen Sie Ihre Rechtsdokumente in wenigen Minuten selbst!