Testament unwirksam: Wenn der Erbe nicht eindeutig bestimmt ist
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Wenn der Erbe im Testament nicht klar benannt ist
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte sich mit einem besonders sensiblen Fall zu befassen: Die Eltern eines behinderten Sohnes hatten in einem gemeinschaftlichen Testament zunächst klare Regelungen getroffen. Der Sohn wurde als Alleinerbe eingesetzt, kombiniert mit einer sogenannten Dauertestamentsvollstreckung – einer Maßnahme, die sicherstellt, dass das Vermögen langfristig verwaltet wird, etwa zum Schutz des Erben.
Später formulierte der Vater jedoch ein eigenhändiges Testament, das nach dem Tod des Sohnes den Erben bestimmen sollte – und zwar die Person, die „mit dem Sohn besonders gut konnte“. Genau diese Formulierung wurde zum Problem. Nach dem Tod des Sohnes beanspruchte dessen langjährige Betreuerin die Erbschaft. Sie hatte den Mann über Jahrzehnte begleitet und argumentierte, sie sei die gemeinte Person.
Doch das Nachlassgericht lehnte den Antrag ab – und auch das Oberlandesgericht bestätigte: Das Testament ist in diesem Punkt unwirksam.
Warum unklare Formulierungen ein Testament unwirksam machen
Das zentrale Problem lag in der fehlenden Bestimmtheit der Erbeinsetzung. Nach deutschem Erbrecht muss eindeutig erkennbar sein, wer Erbe werden soll. Zwar ist es grundsätzlich möglich, eine Person nicht namentlich zu nennen. Entscheidend ist jedoch: Die Person muss anhand objektiver Kriterien bestimmbar sein.
Die Formulierung „die Person, die besonders gut mit dem Sohn konnte“ erfüllt diese Voraussetzung nicht. Sie lässt zu viel Interpretationsspielraum. Es bleibt unklar, ob ein Familienmitglied, ein Freund oder – wie in diesem Fall – eine Betreuerin gemeint ist.
Das Gericht stellte klar: Der Erblasser darf die Entscheidung darüber, wer Erbe wird, nicht faktisch Dritten überlassen oder von subjektiven Einschätzungen abhängig machen. Genau das war hier jedoch der Fall. Die Folge: Die entsprechende testamentarische Verfügung ist gemäß § 2065 Absatz 2 BGB unwirksam.
Dieses Urteil zeigt deutlich, wie schnell ein Testament unwirksam sein kann, wenn die Formulierung nicht präzise genug ist.
Fazit: Warum eine klare Regelung im Testament für Sie entscheidend ist
Der Fall macht deutlich: Ein Testament erfüllt nur dann seinen Zweck, wenn es eindeutig formuliert ist. Gerade bei komplexen familiären oder persönlichen Verhältnissen ist es wichtig, Missverständnisse zu vermeiden.
Unklare Begriffe oder emotionale Umschreibungen mögen gut gemeint sein, führen in der Praxis jedoch häufig zu Streit oder sogar zur Unwirksamkeit einzelner Regelungen. Im schlimmsten Fall entscheidet dann nicht mehr Ihr Wille, sondern die gesetzliche Erbfolge.
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr Vermögen genau so verteilt wird, wie Sie es sich wünschen, sollten Sie auf klare und rechtssichere Formulierungen achten – oder professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.7.2025, 14 W 36/24