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Erbscheinverfahren: Falsche Angaben können teuer werden

Erben & Schenken 11. März 2026
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Richterhammer und Gesetzbuch mit der Aufschrift "Erbrecht"

Zerbor / stock.adobe.com

Ein Erbscheinverfahren entscheidet, wer als Erbe gilt und welche Anteile wem zustehen. Doch wer hier mit unwirksamen Testamenten oder falschen Tatsachen argumentiert, riskiert hohe Kosten.

Worum es im Erbscheinverfahren ging

In einem Erbscheinverfahren beantragten zwei Miterben die Ausstellung eines Erbscheins, nach dem sie gemeinsam mit vier weiteren Personen zu gleichen Teilen erben sollten. Eine weitere Beteiligte widersprach und behauptete, Alleinerbin zu sein. Zur Begründung legte sie ein Testament vor, das angeblich von der Erblasserin eigenhändig verfasst und unterschrieben worden sei. Tatsächlich hatte sie den Text jedoch selbst geschrieben; die Erblasserin hatte ihn nur unterschrieben.

Wichtig zu wissen: Ein eigenhändiges Testament ist nur wirksam, wenn es vollständig handschriftlich vom Erblasser selbst verfasst und unterschrieben wurde. Ist der Text nicht vom Erblasser geschrieben, ist das Testament unwirksam. Genau das war hier der Fall – das Testament konnte den behaupteten Alleinerbenstatus nicht begründen.

Kostenfolge: Warum falsche Angaben teuer wurden

Das Oberlandesgericht entschied, dass die Beteiligte, die sich gegen den Erbscheinsantrag gestellt und ein objektiv unwirksames Testament ins Feld geführt hatte, die Kosten des Erbscheinverfahrens zu tragen hat – einschließlich der notwendigen Rechtsanwaltskosten der übrigen Beteiligten.

Im Nachlassverfahren entscheidet das Gericht über die Kosten nach „billigem Ermessen“. Dabei spielen mehrere Faktoren eine Rolle: Obsiegen/Unterliegen, Nähe zum Erblasser, die Art der Verfahrensführung sowie die (un-)verschuldete Unkenntnis der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse. Besonders schwer wiegt, wenn jemand bewusst falsche Angaben zu zentralen Tatsachen macht. Genau das lag hier vor: Die Beteiligte wusste aufgrund ihres eigenen Handelns, dass der Testamentstext nicht von der Erblasserin stammt. Die Folge: Kostentragungspflicht.

Die Lehre daraus: Wer im Erbscheinverfahren Tatsachen falsch darstellt oder auf ein unwirksames Testament pocht, riskiert erhebliche finanzielle Nachteile.

Warum das Urteil für Sie wichtig ist

Der Fall zeigt: Im Erbscheinverfahren sind klare, wahre und belegbare Angaben entscheidend. Unwirksame Testamente und unrichtige Behauptungen verlängern nicht nur das Verfahren, sondern können auch zur Verpflichtung führen, die gesamten Kosten – inklusive gegnerischer Anwaltskosten – zu tragen. Für Sie bedeutet das: Prüfen Sie früh, ob ein Testament wirksam ist, dokumentieren Sie Ihre Erbenstellung sorgfältig und handeln Sie transparent. So sichern Sie Ihre Position und vermeiden kostspielige Überraschungen.

OLG Celle, Beschluss vom 9.1.2025, 6 W 156/24

Tipp
Im Erbfall geht es nicht nur um den Erbschein, sondern oft auch um den Pflichtteil. Pflichtteilsberechtigt sind in der Regel der Ehegatte sowie die Kinder; sind keine Kinder vorhanden, können die Eltern pflichtteilsberechtigt sein. Selbst wenn Sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wurden und daher kein Erbe sind, haben Sie als Pflichtteilsberechtigter einen Anspruch auf Ihren Pflichtteil in Geld. Smartlaw unterstützt Sie dabei effizient Ihren Pflichtteil einzufordern. Sie erhalten eine geführte, rechtssichere SchrittfürSchrittLösung, um Ihren Anspruch formgerecht geltend zu machen inklusive passender Schreiben und klarer. Ergänzend berechnet der Pflichtteilrechner Ihren voraussichtlichen Anspruch transparent und in wenigen Minuten – ideal zur Erstorientierung und für Verhandlungen.