Testamentskopie reicht nicht für Erbschein
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Testamentskopie: Was im konkreten Fall entschieden wurde
Eine Frau beantragte beim Nachlassgericht einen Erbschein, um als Alleinerbin anerkannt zu werden. Problematisch war jedoch: Sie konnte kein Originaltestament vorlegen. Stattdessen reichte sie lediglich eine Testamentskopie ein.
Zur Unterstützung ihres Antrags benannte sie zwei Zeuginnen. Diese erklärten, der Verstorbene habe das Testament eigenhändig bei einem gemeinsamen Abendessen geschrieben.
Das Nachlassgericht hatte jedoch erhebliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser Aussagen und lehnte die Ausstellung des Erbscheins ab. Die Frau legte Beschwerde ein – doch auch das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung.
Die Begründung: Eine Testamentskopie reicht nur in absoluten Ausnahmefällen aus, um eine Erbeinsetzung zu beweisen. Im konkreten Fall fehlte es an der notwendigen Sicherheit, dass das Testament tatsächlich vom Erblasser selbst geschrieben und unterschrieben wurde.
Warum eine Testamentskopie meist nicht genügt
Grundsätzlich gilt im deutschen Erbrecht: Ein handschriftliches Testament ist nur wirksam, wenn es vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Diese Unterschrift ist entscheidend – sie bestätigt, dass der Erblasser den Inhalt wirklich so wollte.
Eine Testamentskopie kann diese Anforderungen kaum erfüllen. Denn sie zeigt nicht zuverlässig, ob das Original tatsächlich unterschrieben wurde oder ob Änderungen vorgenommen wurden.
Das Gericht stellte klar, dass eine Kopie nur dann ausreicht, wenn ein „praxisnaher brauchbarer Grad an Gewissheit“ besteht. Das bedeutet: Es muss nahezu sicher sein, dass es das Originaltestament tatsächlich gab und korrekt erstellt wurde.
Im vorliegenden Fall gab es jedoch mehrere Probleme:
- Die Zeugenaussagen widersprachen sich in wichtigen Punkten
- Der geschilderte Ablauf der Testamentserstellung wirkte unplausibel
- Keine der Zeuginnen konnte bestätigen, dass das Testament unterschrieben wurde
Diese Zweifel führten dazu, dass die Testamentskopie als Nachweis nicht ausreichte. Die Antragstellerin konnte ihre Erbenstellung somit nicht beweisen.
Fazit: Warum die Testamentskopie für Sie ein Risiko sein kann
Der Beschluss zeigt deutlich: Wer sich auf eine Testamentskopie verlässt, geht ein erhebliches Risiko ein. Ohne Originaldokument oder eindeutigen Nachweis kann es im Ernstfall unmöglich sein, seine Erbenstellung durchzusetzen.
Gerade für Sie bedeutet das: Ein formal korrektes Testament ist entscheidend, um spätere Konflikte zu vermeiden. Schon kleine Unsicherheiten – etwa bei der Unterschrift oder der Aufbewahrung – können dazu führen, dass Ihr letzter Wille nicht anerkannt wird.
Deshalb sollten Sie frühzeitig vorsorgen und sicherstellen, dass Ihr Testament den gesetzlichen Anforderungen entspricht und im Zweifel auch gefunden wird. Nur so schaffen Sie Klarheit für Ihre Angehörigen und vermeiden langwierige Streitigkeiten.
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 7.8.2025, 8 W 66/24