Informationspflichten bei Pauschalreisen: Reiseveranstalter haftet bei fehlendem E-Ticket-Hinweis
Wer eine Pauschalreise bucht, darf auf vollständige und klare Informationen seines Reiseveranstalters vertrauen. Das Landgericht München II hat nun entschieden, dass Veranstalter auch über wichtige Anforderungen der Fluggesellschaft informieren müssen. Fehlen diese Hinweise und scheitert dadurch der Reiseantritt, können Reisende Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises und eine Entschädigung haben.
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