Keine Wohnungszuweisung nach Gewaltschutzgesetz ohne gemeinsamen Haushalt
Im Falle häuslicher Gewalt kann ein Lebenspartner einen Anspruch auf Wohnungszuweisung haben. Der Täter darf die Wohnung dann nicht mehr nutzen. Dazu müssen Opfer und Täter jedoch einen gemeinsamen Haushalt führen.
Mehr lesen