Reisemangel: Busreise ohne Toilettenpaus
Ein Busreisender klagte auf Schmerzensgeld, weil während einer Fahrt nach Polen eine Toilettenpause ausfiel. Er litt unter starkem Harndrang und machte gesundheitliche Beschwerden geltend. Das Landgericht Frankfurt/Main entschied jedoch: Kein Reisemangel, kein Schadensersatz.
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