Airline muss bei Verspätungen keinen Alkohol bezahlen
Bei Flugverspätungen haben Passagiere laut Fluggastrechteverordnung Anspruch auf „Mahlzeiten und Erfrischungen”. Bietet die Airline nichts an, können sie selbst am Flughafen etwas zu essen und zu trinken kaufen. Darf es auch Alkohol sein? Mehr lesen