Zu ermitteln ist, was der Erblasser wollte
Ist nicht eindeutig, was genau mit einer Formulierung aus dem Testament gemeint ist, muss der Wille des Erblassers ermittelt werden. Dazu wird eine Gesamtschau vorgenommen und nach Anhaltspunkten des mutmaßlichen Willens des Erblassers im Testament gesucht.
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