Keine Kfz-Steuer für potenzielle Erben bei ungeklärter Erbfolge
Bis die Erbfolge nicht geklärt ist, kann das Hauptzollamt auch nicht von den vermeintlichen Erben die Kfz-Steuer für das Fahrzeug der Erblasserin verlangen. Davon abgesehen geht die Haltereigenschaft nicht mit dem Erbfall über. Dazu muss das Fahrzeug abgemeldet und umgeschrieben werden.
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