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Unfallverursacher trägt das Werkstattrisiko

Auto & Verkehr 23. Juni 2025
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Auto in der Werkstatt.

industrieblick / stock.adobe.com

Der Schädiger trägt das Werkstattrisiko – also das Risiko, dass die Werkstatt, wo der Geschädigte die Reparatur in Auftrag gibt, nicht sachgemäß oder unwirtschaftlich handelt.

Nach einem Unfall, an dem der Fahrzeugeigentümer selbst schuldlos war, ließ er seinen Wagen in einer Werkstatt reparieren. Einem Gutachten zufolge sollte die Reparaturkosten bei € 4.163,80 liegen. Die Werkstatt stellte eine Rechnung in Höhe von € 4.190,86 aus, die er jedoch nicht bezahlte. Er verlangte stattdessen von der Unfallverursacherin die Zahlung der Werkstattrechnung. Diese zahlte jedoch nur einen Betrag in Höhe von € 3.905,50, da ihrer Meinung nach die Reparaturkosten zu hoch seien und sie das Werkstattrisiko bei einer unbezahlten Rechnung nicht zu tragen habe. Der Fahrzeugeigentümer verlangte daraufhin von ihr den fehlenden Betrag in Höhe von € 285,36.

Das Landgericht Saarbrücken entschied, der Fahrzeugeigentümer hat einen Anspruch auf Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags. Auch bei einer unbezahlten Rechnung trifft den Schädiger das sogenannte »Werkstattrisiko«, das heißt, er haftet für den gesamten Schaden und damit auch für die gesamte Reparaturrechnung. Das umfasst auch etwaige Mehrkosten, die dadurch entstanden sind, dass die beauftragte Werkstatt unsachgemäß oder unwirtschaftlich gearbeitet hat.

Denn bereits ab dem Moment, ab dem der Geschädigte den Reparaturauftrag an eine Werkstatt erteilt, kann er nur noch sehr eingeschränkt auf die Durchführung der Reparaturmaßnahmen Einfluss nehmen. Er gibt die Reparatur vielmehr an Fachleute ab, deren eventuelles unsachgemäßes oder unwirtschaftliches Arbeiten nicht dem Geschädigten angelastet werden kann.

Da die Schädigerin von dem Geschädigten die Abtretung möglicher Schadensersatzansprüche wegen überhöhter Kosten oder der Durchführung nicht erforderlicher Reparaturmaßnahmen verlangen kann, ist es auch unerheblich, ob der Geschädigte die Rechnung bezahlt hat oder nicht. Denn eine solche Abtretung möglicher Ansprüche schützt den Schädiger vor überhöhten bzw. nicht erforderlichen Mehrkosten.

LG Saarbrücken, Urteil vom 22.10.2024, 13 S 69/21

Tipp: Wichtig bei jedem Unfall ist, Ruhe zu bewahren. Es gibt einiges, dass Sie auch in einer derartigen Stresssituation unbedingt beachten sollten, insbesondere um später Versicherungsansprüche geltend zu machen oder den Unfallhergang beweisen zu können. Mit Smartlaw „Unfall – Was tun?“ können Sie sich bereits vorab informieren, wie sich verhalten sollten. Eine fertige Schritt-für-Schritt-Anleitung können Sie sich dann als Gedankenstütze ins Auto legen. Vergessen sollten auf keinen Fall vergessen, den Unfall und den Unfallhergang zu fotografieren und zu protokollieren. Mit Smartlaw haben Sie jederzeit Ihr Unfallprotokoll dabei und können noch vor Ort alles festhalten. Smartlaw frag die relevanten Informationen ab, sodass Sie nichts vergessen.