Ersatzwohnmobil nach Wohnmobilunfall

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Ein Mann hatte vom 3.5. bis 3.6.2022 eine Pauschalreise in die USA gebucht. Die Reise umfasste Flüge, Transfers und ein Wohnmobil für eine Rundreise. Am 17.5. wurde das Fahrzeug durch einen von einem Lkw-Fahrer verschuldeten Unfall so stark beschädigt, dass eine Weiterfahrt nicht möglich war.
Der Reiseveranstalter konnte am Unfallort keinen Ersatzwohnmobil bereitstellen. Erst am 19.5. wurde dem Reisenden angeboten, ab dem 23.5. ein Wohnmobil in einer 150 Meilen entfernten Stadt abzuholen.
Der Mann wartete zunächst drei Tage auf ein Ersatzfahrzeug und musste in dieser Zeit Hotels und einen Mietwagen in Anspruch nehmen. Als auch nach dieser Zeit kein adäquater Ersatz am Unfallort zur Verfügung gestellt wurde, kündigte er den Reisevertrag. Er trat am 20.5.2022 die vorzeitige Heimreise an. Ihm entstanden zusätzliche Kosten in Höhe von € 2.000,– für Hotels, Mietwagen und den verfrühten Rückflug. Der Mann verlangte Ersatz.
Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach dem Reisenden Schadensersatz in Höhe von € 2.860,89 für den Abbruch seiner Pauschalreise zu.
Es stellt einen Reisemangel dar, dass kein Ersatzwohnmobil zeitnah bereitgestellt wurde. Dafür haftet der Reiseveranstalter. Das späte Angebot eines Ersatzfahrzeugs im einer 150 Meilen entfernten Stadt war dem Reisenden nicht zuzumuten. Zumal die Frage offenblieb, wer Transfer und Zwischenübernachtungen bezahlt.
Der in erster Instanz zugesprochene Betrag von rund € 5.000,– wurde allerdings um etwa € 2.145,– gekürzt. Grund dafür war eine doppelte Erstattung der Selbstbeteiligung – einmal durch den Reiseveranstalter und einmal durch die Mietwagenfirma. Da der Kläger seinen Erstattungsanspruch bereits an den Reiseveranstalter abgetreten hatte, muss er den zweiten erhaltenen Betrag zurückzahlen.
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.12.2024, 16 U 82/23
Tipp: Da freut man sich auf den langersehnten Urlaub und dann das… Mietfahrzeug fährt nicht, es ist unerträglich warm und die Klimaanlage in der Ferienwohnung läuft nicht, der Pool im Hotel ist wegen Renovierungsarbeiten gesperrt… Ein Reisemangel ist ärgerlich. Im Urlaub möchte man nicht über die rechtlichen Möglichkeiten nachdenken, die einem gegen den Reiseveranstalter zustehen könnten. Mit Smartlaw können Sie im Handumdrehen ganz einfach von ihrem Laptop oder Smartphone aus herausfinden, was zu tun ist und welches das passende Reiserechtsdokument für Sie ist.