Pauschalreise: Stärkung der Rechte Reisender
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Gefährliche Radtour: Was war passiert?
Ein Reisender buchte gemeinsam mit seiner Partnerin eine „Bike- und Sportmixwoche“ in Flachau (Österreich) – inklusive geführter Radtouren und Wellnessangebot. Am fünften Tag nahm das Paar an einer sogenannten „Heavy-Cycling-Tour“ teil. Die Strecke führte zunächst über gut befahrbare Wege bis auf über 1.800 Meter Höhe. Wegen Schneeschmelze wichen die Guides spontan auf einen schmalen Wanderpfad aus – mit steilem Abhang und unbefestigtem Untergrund. Der Weg war stellenweise nicht befahrbar, die Teilnehmer mussten die Bikes schieben. Der Urlauber stürzte, verletzte sich am Sprunggelenk und musste per Helikopter geborgen werden.
Gericht sieht Reisemangel bei Pauschalreise
Das Landgericht Frankfurt/Main entschied: Es liegt ein Reisemangel vor. Die vom Hotel gestellten Bike-Guides verletzten ihre Obhuts- und Fürsorgepflicht. Sie hatten eine Route gewählt, deren Schwierigkeit sie nicht kannten und die über das übliche Maß hinausging. Der Sturz stellt kein allgemeines Lebensrisiko dar, sondern beruhte auf einer vermeidbaren Fehlentscheidung der Guides. Ein Mitverschulden des Urlaubers verneinte das Gericht ausdrücklich. Er durfte sich auf die Auswahl und Einschätzung der Strecke durch die professionellen Tourleiter verlassen. Auch der Vorwurf mangelnder Fitness wurde zurückgewiesen.
Warum dieses Urteil für Sie wichtig ist
Der Veranstalter muss die Bergungs- und Heilbehandlungskosten ersetzen. Zusätzlich erhält der Urlauber 900 Euro Schmerzensgeld sowie eine Entschädigung in Höhe von 80 % des anteiligen Reisepreises für die verbleibenden Urlaubstage. Dieses Urteil zeigt: Bei einer Pauschalreise haben Sie als Urlauber klare Rechte. Wenn Leistungen nicht wie vereinbart erbracht werden oder vermeidbare Risiken entstehen, können Sie Ansprüche geltend machen.
LG Frankfurt/Main, Urteil vom 26.6.2025, 2-24 O 55/22; n. rk.
Gerade bei Pauschalreisen erwartet man einen reibungslosen Ablauf – Mängel sind nicht eingeplant und sorgen für großen Ärger. Mit Smartlaw können Sie Ihre Rechte einfach und schnell durchsetzen: Erstellen Sie eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung an den Reiseveranstalter oder verlangen Sie im Falle einer selbst vorgenommenen Mängelbeseitigung die Erstattung Ihrer Kosten. Ihre Vorteile bei Smartlaw: rechtssichere Formulierungen, sofort online verfügbar und speziell für Pauschalreisen geeignet. So sichern Sie sich Ihre Ansprüche ohne teuren Anwalt.