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Entschädigung: Airline hat Pflicht zur Mitnahme

Reisen & Urlaub 3. Dezember 2025
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Sicht aus einem Flughafenfenster auf das Rollfeld, wo ein Flugzeug steht und Passagiere einsteigen.

indukas / stock.adobe.com

Das Landgericht Frankfurt/Main hat eine wichtige Entscheidung zu den Fluggastrechten getroffen. Eine Airline verweigerte fünf Reisenden den Einstieg, obwohl das Boarding noch nicht abgeschlossen war. Das Gericht stellte klar: In solchen Fällen besteht eine Mitnahmeverpflichtung.

Verweigerte Beförderung trotz offenem Boarding

Eine fünfköpfige Reisegruppe wollte von Frankfurt nach Doha fliegen. Alle Passagiere hatten rechtzeitig eingecheckt und hielten sich an die Vorgaben. Auf den Boarding-Pässen war vermerkt, dass das Gate 20 Minuten vor Abflug schließt. Der Flug sollte um 17:35 Uhr starten, das Gate wurde um 17:15 Uhr geschlossen. Die Gruppe traf kurz danach ein – die Maschine stand noch am Flugsteig, die Türen waren offen, und andere Passagiere befanden sich noch vor dem Einstieg. Dennoch verweigerte ein Mitarbeiter der Airline den Zutritt.

Die Reisenden forderten jeweils 600 Euro Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Sie argumentierten, dass das Boarding noch nicht abgeschlossen gewesen sei und die Zurückweisung ohne sachlichen Grund erfolgte. Die Airline hielt dagegen, die verspätete Ankunft habe die Abläufe gestört.

Es gibt eine Entschädigung

Das Landgericht Frankfurt/Main hob die Entscheidung des Amtsgerichts auf und gab den Reisenden Recht. Zwar müssen Passagiere grundsätzlich pünktlich am Gate erscheinen. Doch wenn das Boarding noch nicht beendet ist, die Türen des Flugzeugs offenstehen und sich weitere Passagiere vor dem Einstieg befinden, darf die Airline den Einstieg nicht verweigern. Der Hinweis auf betriebliche Abläufe reicht nicht aus.

Das Gericht zog Parallelen zu Fällen, in denen sich Passagiere bereits im Vorfeldbus befinden: Solange der Bus nicht abgefahren ist, gilt das Boarding als nicht abgeschlossen. Gleiches gilt, wenn sich Reisende noch vor dem Einstieg ins Flugzeug befinden. Die fünf Passagiere können daher jeweils 600 Euro Entschädigung verlangen.

Fazit: Warum dieses Urteil für Sie wichtig ist

Die Entscheidung stärkt die Rechte von Flugreisenden. Wenn Sie rechtzeitig eingecheckt haben und das Boarding noch läuft, darf die Airline Sie nicht einfach zurückweisen. Dennoch sollten Sie sichergehen, dass Sie sich rechtzeitig zum Boarding am Gate sind. 

LG Frankfurt/Main, Urteil vom 5.6.2025, 2-24 S 93/24

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