Kommode bei Umzug beschädigt
Ein Umzugsunternehmen beschädigte bei einem Umzug eine Kommode. Diese trug zwei kleine Lackschäden davon. Der Eigentümer der Kommode verlangte Schadensersatz. Es handele sich bei dem Möbelstück um einen Designer-Kommode. Diese habe er im Jahr 2003 für € 2.200,– netto gebraucht gekauft. Er berief sich auf eine Expertise, wonach das Möbel zerlegt und einheitlich neu lackiert werden müsse, um den Zustand vor dem Umzug wiederherzustellen. Diese Reparatur koste € 1.120,– netto.
Das Umzugsunternehmen verweigerte eine Zahlung in dieser Höhe. Es berief sich auf die besonderen Vorschriften über Frachtgeschäfte. Danach werden Reparaturkosten nicht ersetzt. Es sei allenfalls die Differenz zwischen dem Zeitwert der Kommode mit und ohne Kratzer geschuldet. Diese Differenz betrage € 41,28.
Das Amtsgericht München holte ein Sachverständigengutachten ein. Auf dieser Grundlage sprach es dem Eigentümer der Kommode Schadensersatz in Höhe von € 390,– zu. Das entspricht der Differenz zum Zeitwert.
Begründung: Bei der Kommode handelt es sich nicht um ein spezielles Designerstück oder um ein einzigartiges Designerstück mit Sammlerwert. Das Möbel wurde vielmehr in größerer Stückzahl industriell gefertigt. Es handelt sich somit um ein Gebrauchtmöbel in einem schlichten modern-zeitlosen Design. Es ist als immer noch aktuelles Möbelstück aus der gehobenen Mittelklasse zu bewerten.
Für solche Kommoden für den Wohnbereich wird üblicherweise eine durchschnittliche mittlere Nutzungs- und Lebensdauer von zwölf bis 18 Jahren zugrunde gelegt. Die beschädigte Kommode wies bereits ein Alter von 18 Nutzungsjahren auf, befand sich jedoch in einem außergewöhnlich guten Zustand, der eine weitere langjährige Nutzung erwarten ließ. Deshalb wurde der Zeitraum auf 30 Jahre angehoben.
So wurde der Wert für die unbeschädigte Kommode mit rund € 440,– angesetzt; der Wert im beschädigten Zustand belaufe sich auf circa € 50,–. Die Reparaturkosten beziffert der Sachverständige auf € 300,– bis € 500,– brutto. Die Schadstellen bewegen sich im Millimeterbereich. So kommt eine Reparatur bei einem Fachbetrieb für Smart-Repair von Karosserie und Lack als fachgerechte und praktikable Lösung in Betracht. Eine komplette Neulackierung ist hingegen nicht erforderlich.
AG München, Urteil vom 18.8.2023, 123 C 15901/21
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